Insgesamt soll er einen Schaden in Höhe von 363.000 Euro angerichtet haben, wo die abgezweigten Gelder geblieben sind, wurde aber vorerst nicht klar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Betrügereien des Angeklagten reichen bis ins Jahr 2002 zurück. Indem er im Wesentlichen einzelne fiktive Geschäftsvorfälle zu seinen Gunsten verbuchte, soll er 363.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Begründung, er habe mit dem Geld seine Spielsucht finanziert, gab der Mann am Dienstag vor Gericht auf. An Spielsucht leide er nicht, vielmehr habe er auf großem Fuß gelebt, sagte er.
Die Schilderung des luxuriösen Lebens allerdings wollte der Schöffensenat nicht recht glauben. Keiner der Befragten habe diesbezüglich Beobachtungen gemacht. Wo sich die abgezweigten Gelder befinden, blieb ein Geheimnis.
Der Ärztekammer resultiert aus den Machenschaften des Mannes ein Schaden von 58.000 Euro. Kommt er in den nächsten 30 Jahren zu Geld, muss er diese Schulden allerdings abbezahlen. Diversen Bankinstituten bescherte der Betrüger 220.000 Euro Schaden. Sie waren bei der Überprüfung von Vollmachten zu nachlässig und müssen für den Betrag gerade stehen.
Für die unbedingte Haftstrafe von vier Jahren erbat sich der Angeklagte Bedenkzeit. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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