AA

Tempo 300 im Bregenzerwald

Egg - Es ist eine der gefährlichsten und leichtsinnigsten Taten, die der Vorarlberger Exekutive je untergekommen sind. Ein Motorradfahrer rast mit bis zu 300 Stundenkilometern durch den Wald. Zum Video

Er filmt sich dabei selbst, will im Internet mit den Wahnsinn-Videos Anerkennung ernten.

Das Video

Das zwei Minuten und 50 Sekunden lange Internetvideo, das die „VN“ auf dem Videoportal YouTube entdeckten, zeigt eine halsbrecherische Motorradfahrt durch den Bregenzerwald. Aus der Fahrerperspektive mit einer auf den Tank geschraubten Videokamera gefilmt, den digitalen Tacho stets im Blick – unterlegt mit sphärischer Techno-Musik. Tageslicht, voller Verkehr.

272 auf der Hochbrücke

Immerhin mit 138 km/h beginnt das Video beim Käsekeller in Lingenau mit einem Überholvorgang. Bei gefährlich knappen Gegenverkehrs-Manövern in den unübersichtlichen Kurven hinunter zur Hochbrücke geht der unbekannte Motorradfahrer bis Tempo 230 – auf der Lingenauer Hochbrücke dann der erste Temporausch, die digitalen Ziffern der Geschwindigkeitsmessung zeigen 272 km/h, ehe es hinauf nach Müselbach geht.

Was ist das für ein Motorrad, das solche Geschwindigkeiten erlaubt? Die R1 ist die stärkste Yamaha-Rennmaschine, die jemals gebaut wurde. Je nach Modell verfügt das 998-cm“-Motorrad über bis zu 189 PS, Höchstgeschwindigkeit irgendwo um die 300 km/h. Und das ist das erklärte Ziel des Motorrad-Rasers. Erst wenn die Nadel des Drehzahlmessers am Anschlag kratzt und sämtliche Warnleuchten aufblitzen, regelt er das Gas zurück.

Immer wieder fährt er nur auf dem Hinterrad, macht „Wheelies“, während er andere Autos in Müselbach mit Tempo 200 überholt. Doch der Motorrad-Raser zieht auch mit 170 km/h an Radfahrern vorbei, passiert Landbusse – einmal verliert er beinahe die Kontrolle über sein Motorrad, gerät ins Schlingern.

Schnepfauer Gerade

Der Gipfel: Die 300 km/h auf der „Schnepfauer Gerade“, einem Teilstück der L 200. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h hat der Motorrad-Raser um schnöde 220 km/h übertreten.

Die Kommentare der Zuseher auf das Video von User „Thor2212“ sind zunächst durchaus positiv: „Zeig uns mehr“, heizen einige an, während andere die „großartigen Fähigkeiten“ loben, ihn als „Gott“ bezeichnen. Erst gestern Mittag beschimpfte ihn ein Internetuser als Idiot und Verrückten: „Du gefährdest Menschenleben auf öffentlichen Straßen!“

TATFAHRZEUG

Yamaha YZF-R1
Motor: Reihen-Vierzylinder, 4-Takt, Wasserkühlung, 16 Ventile
Hubraum: 998 cm“
Leistung: 132,0 kW (180 PS) bei 12.500 U/min
Geschwindigkeit: =300 km/h
„Wir werden ihn kriegen“

Verkehrspolizei ist dem Raser auf den Fersen – Ermittlungen laufen auf Hochtouren

„Wir glauben bereits zu wissen, wer der Lenker ist – es ist gut möglich, dass wir ihm schon den Führerschein abgenommen haben“, sagt Verkehrspolizei-Chef Gerhard Ellensohn, den die „VN“ mit dem seit Kurzem im Internet abrufbaren Video konfrontieren. Er zählt den Raser zu einer Bregenzerwälder Motorradgruppierung.

„Das ist absolut rücksichtsloses Verhalten, bei einem Gegenverkehrsunfall wären mindestens zwei Menschen tot“, so der Polizeioberst. Der Fahrer sei wohl nicht „verkehrszulässig“ – das heißt, dass ihm nach dem „Deppentest“ der Führerschein auf Dauer abgenommen werden könnte. Die Verkehrspolizisten sind der Ansicht, dass das Video genügend Hinweise enthält, um den Fahrer ausforschen und festnageln zu können.

Der Motorrad-Raser ist kein Einzelfall. Schon in den vergangenen Wochen mussten Vorarlberger Verkehrspolizisten gegen filmende Motorrad-Rowdys einschreiten, gerade erst wurden zwei Holländer auf frischer Tat beim Filmen ertappt.

Als Vorbild für solche Motorradvideos dient der „Ghost Rider“, ein schwedischer Motorradfahrer. Filmaufnahmen seiner riskanten Fahrweise werden als DVDs, aber auch als illegale Downloads im Internet verbreitet.

STRAFDROHUNG
Gefängnis: Da das Leben anderer gefährdet ist, droht ein Gerichtsprozess. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder bis 180 Tagessätze.
Verwaltungsrecht: Pro Tatort (und im Video sind mehrere zu sehen) je 2180 Euro als mögliche Höchststrafe.
Führerscheinabnahme: Amtsärztliche Untersuchung, nervenfachärztliches bzw. verkehrspsychologisches Gutachten. Führerscheinabnahme je nach Gutachten für 3 Monate – oder auf Dauer, wenn eine Unfähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr festgestellt wird.

Zum Video

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Egg
  • Tempo 300 im Bregenzerwald