Skin-Prozess kann Monate dauern
Das Urteil gegen die zwei Skins, die den 20-jährigen Robert Bergelt zum Pflegefall geprügelt haben, könnte sich eventuell um Monate verzögern.
Robert sitzt im Rollstuhl, ist nach der Attacke der beiden Nazis schwer behindert und wird derzeit in einem neurologischen Krankenhaus in Wangen behandelt – die VN berichteten. Die Anklage gegen die beiden 20- und 23-jährigen Skinheads, die heute in Feldkirch vor Gericht stehen, lautet auf absichtlich schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen.
Gutachten zu Folgen
Doch genau diese Dauerfolgen sind der Knackpunkt in dem Fall. Dr. Andreas Mandl ist Pflichtverteidiger des 23-jährigen Skinhead und prüft die Möglichkeit der Beantragung eines gerichtlichen Gutachtens. Es geht darum festzustellen, ob in diesem Fall tatsächlich mit schweren Dauerfolgen des Opfers zu rechnen ist. Das wäre dann Sache eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen, zum Beispiel ein Neurologe oder ein Unfallchirurg, so Mandl.
Außerdem sei zu klären, ob eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten zum Tatzeitpunkt gegeben war. Beide Angeklagte hatten sehr viel Alkohol getrunken.
Wird diese eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit tatsächlich bejaht, dann ist dies ein Strafmilderungsgrund. Für die Täter geht es dabei ums Ganze: Fünf Jahre mehr oder weniger in der Strafandrohung. Die Höchstrafe bei einer absichtlich schweren Körperverletzung ist fünf Jahre Haft – hat das Opfer schwere Dauerfolgen erlitten, steigt der Strafrahmen jedoch auf bis zu zehn Jahre. Mein Mandant ist zu der Tat geständig, die Sache macht ihm sehr zu schaffen, so Andreas Mandl.
Aus der Haft schrieb der 23-jährige Skin einen Entschuldigungsbrief an Roberts Familie, den er allerdings auch an seinen Anwalt weitergeleitet hat.
Die Angehörigen des Schwerbehinderten glauben jedenfalls nicht an aufrichtige Reue des Täters.
Anklagepunkt
Absichtlich schwere Körperverletzung § 87 StGB
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