"Sie sind nun mal keine Kriminalisten"
Im Zusammenhang mit dem Auftauchen gefälschter Testamente stellt sich die Frage: Müsste Notaren bei solch fragwürdigen Dokumenten nicht etwas auffallen?
Werner T.: Notare sind keine Kriminalisten. Es ist nicht ihre Aufgabe, das Schriftbild einer Schreibmaschine zu untersuchen oder Ähnliches. Als quasi beliehene Gerichtspersonen haben sie für eine rechtlich korrekte Abhandlung einer Verlassenschaft zu sorgen. Natürlich gilt es auch dabei, Regeln des Hausverstandes walten zu lassen. Und im Nachhinein schaut vieles anders aus.
Was machen Notare genau?
Werner T.: Sie machen die Sterbemitteilung und die Todfallsaufnahme. Sie eröffnen das Testament. Sie besorgen die Inventarisierung, erheben das Vermögen des Verstorbenen. Sie müssen sich nicht um die Unterschriften der Testamentszeugen kümmern.
Wie können um ihr Erbe gebrachte Angehörige dieses zurückbekommen, wenn das Erbe bereits verprasst ist?
Werner T.: Das kann sehr schwierig werden. Sie können letztlich als Verbrechensopfer leer da stehen. Inwieweit der Staat für den Verlust aufkommt, liegt in der Beschaffenheit des Einzelfalles.
Wie sieht es bei gefälschten Verlassenschaften aus, die bereits veräußert wurden?
Werner T.: Da gilt für den gutgläubigen Käufer der Gutglaubensschutz auf das Grundbuch. Das heißt: Hat man etwa aus einer gefälschten Verlassenschaft ein Grundstück erworben und steht dann im Grundbuch  dann verliert man dieses Grundstück nicht.
Steht ein Schenkungsvertrag, wie er im Fall der Anna H.* vom Sachwalter der vermeintlichen Erbin Frau Peter* mit den rechtmäßigen Erben von Frau H. gemacht wurde, tatsächlich vor einem eventuell später auftauchenden Testament?
Werner T.: Ja, das tut er. Schon aus dem einfachen Grund, weil es im Falle eines später auftauchenden Testaments ja nichts mehr zu erben gibt. Bei Frau Peter wird die Schenkung allerdings erst nach ihrem Tod rechtswirksam.
* Name von der Redaktion geändert.
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