Das in die Begutachtung geschickte Lebenspartnerschaftsgesetz gibt gleichgeschlechtlichen Paaren nicht nur Rechte, sondern nimmt sie auch in die Pflicht. Vorgesehen ist, homosexuelle Paare im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht mit Ehepaaren gleichzustellen.
Ein wesentlicher Unterschied zur Ehe besteht beim Nachwuchs. Eingetragenen Lebenspartnerschaften werden keine gemeinsamen Kinder erlaubt, weder durch Adoption noch durch fortpflanzungsmedizinische Verfahren.
Liechtenstein ist laut Regierungsangaben das einzige deutschsprachige Land, welches die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare nicht kennt. In der Schweiz, in Österreich und in Deutschland sei diese Diskriminierung von homosexuellen Paaren durch die Möglichkeit eingetragener Partnerschaften bereits aufgehoben.
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