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Gesetz über Mindestsicherung geht in den Landtag

Bregenz – Die Regierungsvorlage zur Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist dem Vorarlberger Landtag zugeleitet worden und soll bereits in der nächsten Sitzung am Mittwoch, 6. Oktober beschlossen werden, teilt Soziallandesrätin Greti Schmid mit. Parallel dazu geht die Verordnung in Begutachtung.

Die Mindestsicherung beruht auf einer Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Sie soll die bisherige “offene” Sozialhilfe ablösen und dazu beitragen, die unterschiedlichen Systeme der Bundesländer einander anzugleichen.

Hoher Kinderrichtsatz in Vorarlberg

Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz und beträgt nach Abzug des 25 Prozent Wohnanteiles 560,19 Euro monatlich für Alleinstehende bzw. 837,05 Euro für Paare. Der Richtsatz für Kinder beträgt 162,46 Euro und liegt deutlich über dem in der Artikel- 15a-B-VG-Vereinbarung enthaltenen Kinderrichtsatz von 100,44 Euro.

Verbesserung für Alleinerzieher

Deutlich angehoben wird durch die Mindestsicherung der Richtsatz für allein erziehende Personen, die künftig den Alleinstehenden gleichgestellt sind. Damit wird speziell den Menschen geholfen, die besonders armutsgefährdet sind.

e-card für alle

Darüber hinaus bietet die Bedarfsorientierte Mindestsicherung die E-card für alle und damit die Einbeziehung von bisher nicht krankenversicherten Leistungsbezieherinnen und -beziehern in die gesetzliche Krankenversicherung. “Das ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik”, so Landesrätin Schmid.

Integration in den Arbeitsmarkt

Durch eine bessere Verschränkung mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) stehen die Betreuungs- und Vermittlungsangebote des AMS allen Beziehern von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Verfügung.

Die Auszahlung der Richtsatzleistungen erfolgt zwölf Mal jährlich. Zusätzlich werden die anfallenden Kosten für den angemessenen Wohnbedarf berücksichtigt.

Zahlen und Fakten

– E-card und Krankenversicherung für alle
– Auszahlung 12-mal jährlich
– Richtsatz Erwachsene 560,19 Euro
– Richtsatz Paare 837,05 Euro
– Richtsatz Kinder 162,46 Euro

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