Die untersuchten Anschuldigungen beträfen einen Zeitraum zwischen 1963 und 1973/ 74, so Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch am Donnerstag. Damit wäre eine allfällige Körperverletzung verjährt, das Verfahren sei daher eingestellt worden.
Das Landeskriminalamt hat laut Rusch in vier Fällen, die in den Medien bereits publiziert worden seien, Untersuchungen vorgenommen. Dazu seien mehrere Zeugen einvernommen worden, die zum Teil auch schriftlich Stellung bezogen. Gerichtliche Konsequenzen muss Bischof Elmar Fischer demnach nicht fürchten.
Fischer war in den vergangenen Monaten mit mehreren Gewaltvorwürfen konfrontiert. Zuletzt hieß es, er habe 1970 als Religionslehrer einem damals 16-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die polizeiliche Befragung der Personen, die die Anschuldigungen gegen Fischer erhoben, wurde bereits Mitte Mai abgeschlossen. Schon damals hieß es, dass sämtliche behauptete Taten bereits mehrere Jahrzehnte zurücklägen und demnach verjährt seien.
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