Die Staatsanwaltschaft Feldkirch prüft derzeit, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bestätigt Staatsanwalt Heinz Rusch. Eine Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft offiziell Ermittlungen wegen des Tatbestands der Verhetzung gegen den FPÖ-Politiker aufnimmt, falle frühestens nächste Woche, sagt Rusch. Dann ist die Landtagswahl geschlagen.
Die antisemitische Verunglimpfung, mit der sich Egger bereits am 21. August bei der Wahlkampfauftaktveranstaltung der FPÖ in der Hohenemser Otten-Gravour Einmischungen des jüdischen Museumsdirektors Hanno Loewy (und Festspiel-Intendant David Pountney) in die Innenpolitik verbat, beschäftigt erst jetzt, zwei Tage vor der Wahl, die Staatsanwaltschaft. Die VN fragten beim leitenden Staatsanwalt Franz Pflanzner nach, wie die vierwöchige Verzögerung zu erklären sei: Bernhard Amann, der mit den Gsibergern selbst zur Wahl steht, habe seine Anzeige direkt an die Ministerin geschrieben, so Pflanzner. Dieses Schreiben sei über die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck nach Feldkirch weitergeleitet worden. Erst am Mittwoch ist die Anzeige in Feldkirch eingetroffen, sagte Pflanzner den VN. Man habe nicht einfach aufgrund von Medienberichten die Angelegenheit prüfen können, ist Pflanzners Erklärung für die wochenlange Verzögerung.
Der Paragraf 283 des Strafgesetzbuches besagt, dass wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Ob Eggers Angriff auf Loewy diesen Tatbestand erfüllt, wird somit erst nach der Wahl durch die Staatsanwaltschaft geklärt.
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