Die Forderung: 132 Euro für die Inanspruchnahme der Dienste einer Gedichte- Internetseite. Ich habe davor niemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten, erzählt der aufgebrachte Lehrling im VN- Gespräch. Bis zum Zeitpunkt der finanziellen Forderungen habe er nicht einmal gewusst, dass er ein kostenpflichtiges Angebot wahrgenommen hat. Mir war zu keiner Zeit klar, dass ich mit der Dateneingabe einen Vertrag abschließe.
Kein Einzelfall, betont AK-Konsumentenschützer
Paul Rusching auf Nachfrage. Allein in Vorarlberg verzeichnen wir circa 5000 Geschädigte solcher zweifelhafter Internetangebote. Dabei handele es sich bei dieser Zahl nur um die Spitze des Eisberges. Die Dunkelziffer der Geschädigten
sei kaum zu erfassen: Viele fühlen sich von den Mahnschreiben so eingeschüchtert, dass sie ohne nachzufragen bezahlen, erklärt Rusching. Dabei ist die Begleichung der Rechnung noch kein Garant auf Ruhe seitens der Abzocker. Trotz Begleichung der gestellten Forderungen erhalten viele nach wie vor Mahnschreiben, zeigt er sich empört.
Die Masche der Abzocker ist immer die gleiche. Nach der erforderlichen Eingabe der Daten zur Nutzung des Angebotes erhält der unwissende Benutzer zumeist eine Rechnung per E-Mail. Wird diese nicht beglichen, gehen zwei schriftliche Mahnschreiben auf Postweg an den Adressaten. Wird auch diese Forderung ignoriert, melden sich Anwaltskanzleien oder ein Inkassobüro beim Geschädigten.
Aggressive Schreiben
In den meisten Fällen sind die Protagonisten der Abzocke dieselben. Die von der Arbeiterkammer gelisteten Unternehmen A&M Schmidtlein sowie die Internet Service AG betreiben beispielsweise etliche Seiten nach gleichem Muster. Die finanziellen Forderungen werden jedoch nur im Kleingedruckten erwähnt. Die aggressiven Mahnschreiben mit drohendem Inhalt haben den ausschließlichen Zweck, die Leute einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen, erklärt Rusching und weiß darüber hinaus zu berichten, dass noch kein Fall vor Gericht gekommen ist.
Die Arbeiterkammer empfiehlt den Verbrauchern bei Seiten, die eine Anmeldung voraussetzen, das Kleingedruckte zu beachten, um Ärger zu verhindern. Was tun, wenn man doch reinfällt? Nicht zahlen und den Konsumentenschutz kontaktieren, betont Rusching.
Für den 21-jährigen Marcel Kipperer allerdings zu spät. Der Feldkircher ließ sich einschüchtern und bezahlte die geforderten 123 Euro an die Abzocker. Für den jungen Lehrling eine Menge Geld.
Beratung für Opfer
Immer mehr Menschen nutzen das Internet, auch für ihre täglichen Geschäfte. Dabei werden viele Internetnutzer Opfer von Abzockern und Betrügern. Paul Rusching vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer beantwortet am kommenden Dienstag ab 14 Uhr am Telefon Fragen zum Thema Internetabzocke. (Nummer: 05572/41816)
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