Zuerst der Scheck, dann das böse Erwachen
Glücklicherweise ging es bislang ohne finanziellen Schaden für die Betroffenen aus. Wie läuft nun diese Betrugsmasche ab? Eine Westallgäuerin verfügt in ihrem Haus über Pensionszimmer und Ferienwohnungen. Über die Touristinfo und eine eigene Website sind diese Informationen, zum Teil mit Bildern, auch im Internet verfügbar.
Eines Tages erhält die Frau eine englischsprachige E-Mail von Mr. Brown aus England. Mr. Brown möchte gerne zusammen weiteren Personen einen vierwöchigen Urlaub in zwei Ferienwohnungen am Bodensee verbringen. Er bittet deshalb um eine Reservierungsbestätigung, die Übermittlung des Gesamtbetrages für den Aufenthalt und die Daten samt Bankverbindung von der Vermieterin. Diese freut sich über die erfolgte Buchung und übermittelt die gewünschten Daten per Email. Mr. Brown antwortet sofort und teilt mit, dass sie innerhalb weniger Tage einen Scheck erhalten würde. Sobald dieser da ist, solle sie sich wieder mit ihm in Verbindung setzen.
Wie versprochen landet tatsächlich wenige Tage darauf ein Scheck aus England im Briefkasten. Zu ihrer Verwunderung stellt sie fest, dass der genannte Betrag auf dem Scheck doppelt so hoch ist, wie die von ihr mitgeteilten Mietkosten. Wie von Mr. Brown gewünscht setzt sie sich mit diesem in Verbindung. Mr. Brown teilt ihr mit, dass die anderen Mitreisenden seine Gäste seien und er deren Anreisekosten übernehmen werde. Sie solle nun den Scheck bei Ihrer Bank einreichen und den überzähligen Betrag nach Abzug ihrer eigenen Kosten auf das Konto eines Reisebüros in Spanien überweisen. Dazu solle sie den Service von Western Union, der in Deutschland bei der Post durchgeführt wird, nutzen.
Die Vermieterin wundert sich zwar etwas, legt den Scheck bei ihrer Bank vor und hat tatsächlich wenige Tage darauf den Betrag auf ihrem Konto gutgeschrieben. Wie gewünscht führt sie die Überweisung nach Spanien aus. Bereits einen Tag darauf erhält sie einen Anruf ihrer Hausbank. Der Scheck aus England hat sich als Fälschung erwiesen. Der Betrag wurde von ihrem Konto zurückgebucht. Die Geldüberweisung nach Spanien lässt sich weder stoppen noch erfolgversprechend zurückverfolgen. Somit bleibt die Vermieterin auf einem Schaden von mehreren tausend Euro sitzen.
Die polizeilichen Ermittlungen im Ausland gestalten sich äußerst schwierig und sind selten von Erfolg gekrönt. Die verwendeten Kommunikationswege wie Handy, Fax und Internet, sowie Bankkonten werden von den Tätern unter falschen Personalien angemietet und oftmals innerhalb weniger Tage gewechselt. Das überwiesene Geld ist im Regelfall allemal weg, da selbst bei ermittelten Tätern meist nichts zu holen ist.
Dass diese Betrügereien immer wieder zum Erfolg führen belegt ein Fall aus dem vergangenen Jahr, in welchem ein Hotelier aus dem Landkreis Lindau mit genau der beschriebenen Masche 8.000.- Euro verlor. Die Kriminalpolizei rät deshalb bei Scheckzahlungen, insbesondere aus dem Ausland, äußerst vorsichtig zu sein und sich hinsichtlich der Einreichungsmodalitäten bei ihrem Kreditinstitut beraten zu lassen.
Quelle: Kriminalpolizei Lindau
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