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Bankgeheimnis - Österreich setzt auf Zeit

Österreich setzt in der Debatte um die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie und die Übernahme eines automatischen Informationsaustausches über ausländische Kontoinhaber, der das Ende des Bankgeheimnisses bedeuten würde, offenbar auf Zeit.

Vor dem EU-Finanzministerrat am morgigen Dienstag in Luxemburg hieß es in Diplomatenkreisen in Brüssel am Montag, es sei keinesfalls zwingend, dass Österreich laut der geltenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sein Bankgeheimnis aufgeben muss, sobald die Europäische Union mit den fünf Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco Abkommen über die Auskunftserteilung nach OECD-Standards schließt.

Einen Konnex könne man hier nicht zwingend herstellen, auf der anderen Seite werde Österreich aber nichts blockieren. Jedenfalls könne es keinen Konnex zwischen dem Abschluss von Betrugsbekämpfungsabkommen und einem Ende der Übergangsfrist für Österreich geben, dies sei nicht der Fall. “Der Weg dorthin ist weit”. Man werde sich genau die Bedingungen ansehen, wie die Endfassung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie aussehen werde. Schließlich gehe es auch darum, möglicherweise Schiedsstellen für strittige Fragen zu schaffen. Von einem Druck seitens Deutschland – zuletzt hatte der dortige Finanzminister Peer Steinbrück Österreich und Luxemburg in dieser Causa kritisiert und verbal für einige Aufregung gesorgt – will sich Österreich offenbar nicht beeindrucken lassen.

Österreich drängt dem Vernehmen nach auf ein lückenloses System der Veranlagungsformen, sollte die EU-Zinssteuerrichtlinie geändert werden. Derzeit sind Stiftungen und Trusts nicht im Anwendungsbereich enthalten. Ob es eine Einigung der EU-Finanzminister auf eine gemeinsame Erklärung geben wird, ist nach Angaben aus Ratskreisen ungewiss. EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs werde jedenfalls beim Finanzministerrat über den Verhandlungsstand mit Liechtenstein informieren. Das Abkommen mit Liechtenstein sei aber noch nicht fertig und nicht unterschriftsreif, hieß es in Ratskreisen.

Anfang April hat die OECD eine “graue Liste” von Ländern erstellt, die ihrer Ansicht nach im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht ausreichend kooperieren. Auf dieser stehen unter anderem Österreich, die Schweiz und Luxemburg. In der Kritik steht insbesondere das Bankgeheimnis. Österreich, Luxemburg und Belgien müssen laut der geltenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ihr Bankgeheimnis aufgeben, sobald die EU mit den fünf Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco sowie mit den USA Abkommen über die Auskunftserteilung über ausländische Kontoinhaber nach OECD-Standards schließt. Um die Kritik zu entkräften ohne das Bankgeheimnis aufzuheben, haben sich die Länder auf der “grauen Liste” dazu verpflichtet, Doppelbesteuerungsabkommen auf bilateraler Ebene zu vereinbaren. In der EU haben bereits 24 Länder den automatischen Informationsaustausch für ausländische Kontoinhaber, Belgien hat sich bereiterklärt, dies ebenfalls zu machen, womit nur mehr Luxemburg und Österreich übrig bleiben.

Beim Finanzministertreffen am Dienstag kommen auch angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise Fragen der europäischen Finanzaufsicht zur Sprache, wobei es auch um institutionelle Fragen geht. Außerdem geht es um die Vorbereitung des EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs Donnerstag und Freitag nächster Woche. Dabei wird über die bisherigen europäischen Konjunkturmaßnahmen einschließlich der Bankenunterstützungspakete Bilanz gezogen, was unstrittig ist. Etwas anders sieht es bei den Vorbereitungen für den nächsten EU-Gipfel betreffend die internationale Finanzierung des Klimaschutzes aus. Hier sei Polen als einziges EU-Land skeptisch, was die Verantwortung für die Emissionswerte betrifft.

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