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ORF verletzte das Objektivitätsgebot

Der ORF hat mit seiner Einladungspolitik zu einer Ausgabe der Diskussionssendung "Im Zentrum" vom 16. Mai 2010 gegen das Objektivitätsgebot verstoßen. Das geht aus einem Urteil des Bundeskommunikationssenats hervor. Konkret hatte es der ORF verabsäumt, zu der Debatte "Euro-Krise: Zerreißprobe für die EU?", auch die FPÖ zu laden. Diese sei als einzige Parlamentspartei nicht in der Sendung vertreten gewesen, kritisierte der BKS in seinem Urteil. Einen Verstoß ortet der Senat auch in einer "Thema"-Folge zu Pädophilie.

Die FPÖ hatte sich an den BKS gewandt, nachdem sie als einzige Partei keinen Vertreter zu der Folge von “Im Zentrum” schicken durfte. Dieser urteilte, dass es bei der Auswahl der Teilnehmer der gegenständlichen Sendung “an einer sachlichen Begründung” mangle. So sei nicht nachzuvollziehen, warum zwei aktive Vertreter der ÖVP anwesend gewesen seien oder die “nicht demokratisch legitimierte” Organisation “Attac” eingeladen wurde, die Freiheitlichen aber nicht. Indem der ORF der FPÖ als “drittstärkster Partei Österreichs” und “größter Oppositionspartei” keine Möglichkeit gegeben habe, ihren EU-kritischen Kurs in der Sendung “Im Zentrum” zu vertreten, habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegen die Verpflichtung verstoßen, “allen nennenswerten politischen Kräften die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung darzulegen”, so der Senat.

Weiters verurteilte der BKS eine “Thema spezial”-Sendung im April, die den “verzerrten Eindruck” erweckt habe, ein Chat zwischen Pädophilen und einer vermeintlich Elfjährigen sei über das Portal “Vorarlberg Online” gelaufen. Das Vorarlberger Medienhaus legte dagegen beim BKS Beschwerde ein. “Damit wurde beim Durchschnittsbetrachter ein verzerrter Eindruck des behandelten Themas erzeugt und das Objektivitätsgebot verletzt”, so der Senat.

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