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Kindergeld - Die Eckpunkte der Neuregelung

Die Regierung hat sich nach langem Ringen auf einen Gesetzesentwurf zum Kindergeld geeinigt. Offen ist die Regelung des Zuschusses für einkommensschwache Familien. Dieser Punkt soll bis Mitte September verhandelt werden, Streitpunkt ist die Höhe der Unterstützung. Neu am Kindergeld sind eine einkommensabhängige und eine vierte Pauschal-Variante sowie die Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze.

Die Änderungen verursachen laut Staatssekretärin Christine Marek (V) Mehrkosten von 25 Mio. Euro, insgesamt kostet das Kindergeld rund eine Milliarde im Jahr. Die Eckpunkte im Detail:

VARIANTEN: Bisher können Eltern zwischen drei verschiedenen Formen des Kindergelds wählen. Dabei gelten zwei Grundsätze: Je länger das Kindergeld bezogen wird, desto geringer ist die monatliche Unterstützung. Und die volle Bezugsdauer kann nur ausgeschöpft werden, wenn sowohl die Mutter als auch der Vater in Karenz gehen.

Die längste Bezugsdauer liegt bei 36 Monaten (30 plus 6 der Partner), die staatliche Unterstützung beträgt dabei 436 Euro monatlich. Seit Anfang 2008 stehen Eltern zwei weitere Pauschalvarianten zur Verfügung: 624 Euro monatlich für maximal zwei Jahre (20 plus 4 Monate) sowie 800 Euro für 18 Monate (15 plus 3).

Ab 2010 kommt nun eine weitere Pauschalvariante dazu: 1.000 Euro für 14 Monate (12 plus 2). Die einkommensabhängige Variante sieht ebenfalls eine Bezugsdauer von 14 Monaten (12 plus 2) vor, die Unterstützung beträgt 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 1.000 und höchstens 2.000 Euro.

ZUVERDIENSTGRENZE: Bisher durften Kindergeld-Bezieher nicht mehr als 16.200 Euro jährlich dazu verdienen, andernfalls drohte eine Rückzahlung. Ab 2010 wird diese starre Grenze flexibilisiert und kann, wenn das im Einzelfall günstiger ist, auch 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen. Ausnahme: Wer das einkommensabhängige Kindergeld in Anspruch nimmt und mehr als 1.000 Euro bekommt, der darf nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) dazuverdienen, weil die monatliche Unterstützung in diesem Fall als Einkommensersatz gedacht ist.

MEHRLINGSZUSCHLAG: Eltern von Mehrlingen sollen künftig das eineinhalbfache Kindergeld bekommen. Bisher wird diese Unterstützung nur in der untersten Kindergeld-Variante ausgezahlt (die Eltern erhalten damit statt 436 Euro monatlich 654 Euro). Künftig gilt der Zuschlag auch für die meisten anderen Varianten (also 936 statt 624, 1.200 statt 800 und 1.500 statt 1.000 Euro). Ausnahme: Wer im einkommensabhängigen Kindergeld mehr als 1.000 Euro erhält, muss auch weiterhin ohne den Mehrlingszuschlag auskommen.

Weniger Geld gibt es künftig allerdings, wenn Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs neuerlich schwanger werden. Derzeit erhalten sie das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes. Nun ist geplant, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht.

ALLEINERZIEHERINNEN: In den letzten Verhandlungen haben SPÖ und ÖVP auch eine Einigung über die Bezugsdauer für Alleinerziehende erzielt. Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil kann in bestimmten Härtefällen um zwei Monate länger als maximal möglich in der jeweiligen Säule in Anspruch genommen werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der andere Elternteil nach der Geburt des Kindes verstorben bzw. schwer erkrankt ist, sich in Haft befindet, aber auch in Fällen von Gewalt in der Familie. Weiters gilt dies für Alleinerzieherinnen, die ein Einkommen unter 1.200 Euro im Monat haben und einen Antrag auf Unterhalt bei Gericht gestellt haben.

KINDERGELDZUSCHUSS: Dieser Punkt ist noch offen und soll spätestens bei der Regierungsklausur am 14. und 15. September geklärt werden. Außer Streit steht, dass der Zuschuss für Geringverdiener (derzeit rund 180 Euro monatlich) künftig kein Kredit mehr sein soll, der zurückgezahlt werden muss, sonder ein “echter Zuschuss”. Strittig ist noch die Höhe der Unterstützung. (Schluss) pm/mk

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