Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Montag eine Beschwerde gegen die Ausweisung der Flüchtlingsfamilie in den Kosovo abgelehnt. Der VfGH-Entscheid gehe nun ans Bundesasylamt, dieses wiederum setzt die BH in Kenntnis. Sobald diese Mitteilung eingelangt ist, werde die Behörde tätig, so Gschwandtner. Die Behörde habe das Schreiben zur Stunde noch nicht bekommen.
Auskunft über die geplante Dauer der Frist werde die BH keine geben, denn er hielte es für eine “ausgesprochene Schweinerei”, wenn die Zogajs etwas derart Persönliches über die Presse erfahren würde, meinte Gschwandtner. Eine Vorgabe des Innenministeriums bezüglich der Frist gebe es nicht. Eine freiwillige Ausreise läge jedenfalls in den “ureigensten Interessen” der Familie – so würde etwa das 18-monatige Aufenthaltsverbot in Österreich, das eine Abschiebung mit sich bringen würde, in diesem Fall nicht gelten, erklärte Gschwandtner auf eine entsprechende Frage.
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