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Dieter Althaus nach tödlichem Skiunfall zu Geldstrafe verurteilt

In einem Blitzprozess ist am Dienstagnachmittag der Ministerpräsident Thüringen, Dieter Althaus, am Bezirksgericht Irdning in der Obersteiermark wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro und einem Teilschmerzensgeld von 5.000 Euro verurteilt worden. Althaus: "Stehe zu meiner Verantwortung" | Althaus-Prozess hat begonnen | Anwesenheit des Angeklagten nicht zwingend nötig | Politologe rät zu Plan B

Althaus, der persönlich nicht anwesend war, nahm durch seinen Anwalt das Urteil an, das noch nicht rechtskräftig ist. Der Umstand, das keine für möglich gehaltene teilbedingte Haftstrafe verhängt wurde, wurde mit Einsicht und Reue erklärt.

Der Antrag auf sofortige Durchführung des Prozesses erfolgte am Tag nach der Bekanntgabe der Anklage durch die Behörden: Althaus-Anwalt Walter Kreissl stellte ihn um 13.30 Uhr am Bezirksgericht, weil alle Beteiligten einverstanden waren und wegen der geklärten Umstände und der Geständigkeit seines Mandanten willigte auch Richter Thomas Priebsch ein, die Hauptverhandlung um 16.30 Uhr abzuhalten. Diese dauerte dann 40 Minuten und endete mit einem Schuldspruch, der 180 Tagsätze a 185 Euro plus Verfahrenskosten sowie ein Teilschmerzensgeld beinhaltete. Weil Staatsanwalt Gunter Kirschenhofer keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ist es rechtskräftig, gilt Althaus zwar als vorbestraft, aber in auskunftsbeschränkter Form: Nach österreichischem Recht würde er im Leumundszeugnis als unbescholten gelten.

Anwalt Kreissl erklärte, dass sich sein Mandant für schuldig bekenne. Es tue ihm sehr leid, was passiert ist, er habe aber keine Erinnerung an den Unfall selbst. Wie der Rechtsvertreter sagte, habe er ein paar Tage vor dem Prozess mit Althaus gesprochen: “Er ist geschäftsfähig, gibt klare Antworten und Anweisungen”. Wie auch der der Anwalt der Familie des Opfers, Alexander Rehrl, bestätigte, sei man zuversichtlich, eine außergerichtliche Einigung in Bezug auf Schadenersatz zu erzielen.

Richter Priebsch begründete das Urteil damit, dass man mit einer Geldstrafe ausgekommen sei, weil keine Erschwernis-, aber zahlreiche Milderungsgründe wie ein reumütiges Geständnis vorlägen. Letztlich könne keine Strafe so schwerwiegend sein wie die psychische Belastung, wenn man ein Menschenleben auf dem Gewissen habe, sagte der Richter.

Mit dem kurzfristig abgewickelten Prozess und den raschen Urteil wollte man ganz offensichtlich dem Medienrummel entgehen. Nach dem Unfall hatte es im deutschen Boulevard immer wieder Spekulationen gegeben und die Frage der politischen Zukunft des selbst bei dem Unfall schwer verletzten Ministerpräsidenten, der sich am 30. August der Wiederwahl stellen soll, beschäftigte die Öffentlichkeit nicht nur in Thüringen.

Der Skiunfall hatte sich am frühen Nachmittag des 1. Jänner auf der Riesneralm ereignet. Der Politiker war mit einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt. Während Althaus mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus Schwarzach im Pongau geflogen wurde, brachte man die Frau, die keinen Helm getragen hatte, mit schweren Kopfverletzungen ins nahe Landeskrankenhaus Rottenmann, wo nur noch ihr Tod festgestellt werden konnte.

 

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