Damit ist die Ausweisung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Aus Sicht der Verfassungsrichter spricht nichts dagegen, dass die Familie aus dem Kosovo den Ausgang des Verfahrens in Österreich abwartet, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Freitag gegenüber der APA.
Neuwirth warnte aber davor, aus der heutigen Entscheidung Rückschlüsse auf die Entscheidung des VfGH über die Beschwerde zu ziehen: “Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen.”
Wann diese Entscheidung fällt, könne man noch nicht sagen. Die Verfassungsrichter treten noch im Frühjahr zu einer Session speziell in Asylsachen zusammen. “Es kann sein, dass die Beschwerde der Zogajs schon auf diese Tagesordnung gesetzt wird, aber es ist nicht sicher”, so Neuwirth. Nächstmöglicher Zeitpunkt wäre dann die Juni-Session des Gerichtshofes.
Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Geschwister bekämpfen – vertreten vom Linzer Anwalt Helmut Blum – mit dem Antrag beim VfGH die Entscheidung des Asylgerichtshofes, der in zweiter Instanz die Ablehnung ihrer Asylanträge und die Ausweisung bestätigt hat.
Das Innenministerium kommentierte die Entscheidung des VfGH nicht. Man beziehe zu Einzelfällen keine Stellung, hieß es.
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