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Asyl: UNHCR lehnt automatische Internierung ab

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat am Dienstag seinen Appell zur Mäßigung an die politisch Verantwortlichen in Österreich erneuert. "Es ist höchste Zeit, in der Sache und Sprache abzurüsten", so Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Österreich und Deutschland, in einer Aussendung. Eine automatische Internierung von Asylwerbern lehnt das UNHCR ab.
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Es sei “äußerst bedauerlich”, dass in Österreich nunmehr der öffentliche Eindruck entstanden sei, Asylsuchende stünden unter dem Generalverdacht der Kriminalität. Der UNHCR-Vertreter forderte dazu auf, diesem falschen Bild und seinen fatalen Folgen mit Nachdruck entgegenzutreten.

Den jüngsten Vorschlag, alle neuen Asylwerber zunächst bis zu vier Wochen in eine geschlossene Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen, sei aus menschenrechtlicher Sicht sehr bedenklich. “UNHCR lehnt eine automatische Internierung von Schutzsuchenden ausnahmslos und grundsätzlich ab”. Diese Position, so Lindenbauer, stehe auch im Einklang mit Artikel 18 der EU-Asylverfahrensrichtlinie, nach der niemand lediglich wegen des Umstands einer Asylantragstellung inhaftiert werden könne.

Er verwies darauf, dass gerade einmal vor einer Woche die bereits vierte Novelle des Asylgesetzes 2005 in Kraft getreten sei, mit der für viele Asylwerber äußerst restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, einschließlich einer weiteren Beschränkung ihres Aufenthalts auf ein bestimmtes Gebiet. Wenn nun schon wieder eine weitere Verschärfung ins Spiel gebracht werde, stelle sich die Frage der sachlichen Rechtfertigung.

Hingegen sei es nun das Gebot der Stunde, so Lindenbauer, dass sich die zuständigen Stellen in Ruhe und mit Sorgfalt den anhängigen Asylfällen widmen könnten. Die politisch Verantwortlichen forderte Lindenbauer auf, dem Thema Asyl endlich wieder auch öffentlich eine “humanitäre Orientierung” zu geben. Nach den Worten des UNHCR-Vertreters sollten die gestern angekündigten Konsultationen auf Regierungsebene deshalb dazu genutzt werden, ein starkes Bekenntnis zum Asylrecht als unverzichtbare Institution zum Schutz von Flüchtlingen abzugeben.

Aus einem der APA vorliegenden Bericht der EU-Kommission zur Anwendung der Asylverfahrensrichtlinie geht hervor, dass die Internierung (“Detention”) von Asylwerbern EU-weit angewandt wird, allerdings in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Am liberalsten ist Deutschland, am restriktivsten Malta, wo so gut wie alle illegal eingereiste Asylwerber in Haft genommen werden. Die Zeitdauer variiert von sieben Tagen (Portugal) über zwölf Monate (Malta, Ungarn) bis zu nicht festgelegten Perioden (Großbritannien, Finnland).

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