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Nadja Benaissa erhält zwei Jahre auf Bewährung

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Die wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung angeklagte HIV-infizierte Sängerin Nadja Benaissa ist zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
No Angel vor Gericht
Urteil im Prozess erwartet
Nadja im Verhandlungssaal
Benaissa hat Sex-Partner angesteckt

Das Amtsgericht Darmstadt in Deutschland verhängte am Donnerstag zwei Jahre Haft gegen die 28-Jährige No-Angels Sängerin, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus, so dass sie nicht ins Gefängnis muss. Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt.

Das Gericht befand sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung und in einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: “Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen.”

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