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Otti Fischer siegt im Prozess um Sexvideo

Im Prozess um ein heimlich gedrehtes Sexvideo von dem Schauspieler Ottfried Fischer hat das Amtsgericht München am Montag einen Journalisten der "Bild"-Zeitung und vier Vertreter des Rotlichtmilieus zu Geldstrafen zwischen 600 Euro und 14.400 Euro verurteilt. Der Schauspieler und Kabarettist trat in dem Prozess selbst als Zeuge auf.
Prozess in München
Affäre vor Gericht

Das Gericht verurteilte alle fünf Beschuldigten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers, den ehemaligen “Bild”-Journalisten außerdem wegen Nötigung. Der inzwischen unabhängig von dem Verfahren zu einem anderen Verlag gewechselte Journalist erhielt mit 180 Tagessätzen zu 80 Euro die höchste Geldstrafe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er damit als vorbestraft gelten. Auch der als Auftraggeber des Films Verurteilte, der 12.000 Euro zahlen muss, wäre damit vorbestraft, ebenso ein zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilter Zuhälter.

Eine inzwischen in die Türkei geflohene Bekannte Fischers hatte laut Anklage im vergangenen Jahr über gefälschte Kreditkartenabrechnungen gut 74.000 Euro für einen nie vereinbarten Dirnenlohn von Fischers Konten abbuchen wollen, dazu laufen gesonderte Ermittlungen. Nachdem Fischer die Zahlung verweigerte, soll der 56-Jährige bei einem späteren Treffen mit zwei Prostituierten heimlich beim Sex gefilmt worden sein, um die Auszahlung der Summe zu erzwingen. Außerdem soll der Hauptangeklagte den Film bewusst der “Bild”-Zeitung zugespielt haben.

Fischer sagte, er habe sich durch das Sexvideo in seiner Karriere bedroht gefühlt. Seine Agentin habe ihm deshalb zur Anfrage der “Bild”-Zeitung zu einem Interview gesagt, “wenn du denen nichts gibst, dann verlierst du deinen Pfarrer Braun, dann bist du am Ende”, sagte der Darsteller des “Pfarrer Braun” in der gleichnamigen ARD-Serie. Ohne das Video hätte er keinen Grund gesehen, mit “Bild” zu sprechen.

Der frühere “Bild”-Journalist bestätigte zwar, dem Hauptangeklagten 3.500 Euro für den Film gezahlt zu haben. Es sei aber Fischers PR-Agentin gewesen, die ihm in einem Telefonat ein Interview mit Fischer angeboten habe. Da er “zu keinem Zeitpunkt” Fischer habe Schaden zufügen wollen, habe er der Agentin außerdem angeboten, ihr die CD mit den Aufnahmen zu geben. Schließlich habe er diese selbst vernichtet.

Die PR-Agentin Fischers unterstützte die Aussage des Journalisten. “Sowohl ich als auch Herr Fischer hätten zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt, Nein zu sagen”, sagte Brigitte Maydt in ihrer Zeugenbefragung. Im Kern folgte der Richter dennoch dem Staatsanwalt. Dieser hatte aber mit acht Monaten Haft auf Bewährung eine höhere Strafe für den Journalisten gefordert.

Der Richter beschrieb die Entscheidung als schwierig. Er habe Fischer zwar sicherlich nicht ausdrücklich mündlich bedroht. Aus der Gesamtschau ergebe sich aber, dass stillschweigend die Bedrohung im Raum stand, dass das Video durch die “Bild”-Zeitung verwertet werden könnte.

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