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Bankdatenabkommen zwischen EU und USA in Kraft

Trotz Widerstand aus dem EU-Parlament ist das umstrittene Bankdatenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA am Montag vorläufig in Kraft getreten.

Nach dem sogenannten SWIFT-Abkommen haben die USA die Möglichkeit, Überweisungsdaten von Europäern auf Anfrage abzufragen. Das Abkommen dürfte aber – wenn überhaupt – nur kurzfristig anwendbar sein.

Aus dem meisten Fraktionen des Europaparlaments hieß es, die Abgeordneten würden das Abkommen bei der Abstimmung am 10. Februar höchstwahrscheinlich zu Fall bringen. Der deutsche Grün-EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht erklärte, das belgische Unternehmen SWIFT habe angekündigt, bis zur endgültigen Entscheidung im Europaparlament keine europäischen Bankdaten an die US-Regierung übermitteln zu wollen. Der EU-Abgeordnete begrüßte dies.

Verwirft das EU-Parlament das Interimsabkommen, so kann es nicht weiter angewendet werden. Stimmt das EU-Parlament dem Übergangsabkommen doch zu, würde es bis Ende Oktober gelten. Für die Zeit danach soll unter Mitwirkung des Europaparlaments ein dauerhaftes Abkommen der Europäer mit den USA geschlossen werden.

Das Abkommen erlaubt den USA den Zugriff auf Überweisungsdaten europäischer Privatbürger und Unternehmen, die das belgische Unternehmen SWIFT verwaltet. SWIFT wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8.300 Banken weltweit ab. Die USA nutzen die Daten bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Bis Ende vergangenen Jahres hatten die USA Zugriff auf einen SWIFT-Server in den Vereinigten Staaten.

Kritik an der vorläufigen Anwendbarkeit des Abkommens übte am Montag auch der EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser von der Liste Hans-Peter Martin. “Mit einem SWIFT sind nun alle Finanzdaten bis 2015 weg”, spielte er auf die Möglichkeit an, Daten bis zu fünf Jahre nach deren Eingang zu speichern. Die Arbeiterkammer begrüßte die ablehnende Haltung des EU Parlaments und verlangte für die Abstimmung im Februar eine Verhinderung des Swift-Abkommens.

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