Die Frau hatte das Kreuz als religiöse Bevormundung empfunden. Weniger als 50 Prozent der Kinder an der Schule seien einer christlichen Glaubensrichtung zuzuordnen. Für Eytan Reif von der Initiative zeigt dieser Fall, dass “Zivilcourage sich lohnt”. Bei der “Meldestelle” der Initiative würden noch einige ähnliche Beschwerden vorliegen. Er rechnet deshalb damit, “dass nun weitere Eltern ihr Recht auf Freiheit von Religion in öffentlichen Schulen einklagen werden”.
Bis zur Abhängung der Kreuze hat es laut der Initiative einiger Anstrengungen der Frau bedurft: Zunächst hätten ihr weder die Schuldirektion, noch der zuständige Schulinspektor mitteilen wollen, wie viele Schüler “als ‘Christen’ gemeldet” sind. Schlussendlich stellte sich heraus, dass das auf weniger als 50 Prozent der Kinder zutraf, wodurch laut der laizistischen Initiative “für das Anbringen von Kreuzen jegliche Grundlage fehlte” und die Kreuze schließlich abgehängt wurden.
Schulleiter trifft Entscheidung
Tatsächlich wird dieser Fall im Wiener Schulgesetz nicht explizit geregelt, hieß es auf APA-Anfrage aus Stadtschulrat und dem Büro von Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch. Dort steht lediglich, dass an Pflichtschulen, an denen die Mehrheit der Schüler christlichen Religionsgemeinschaften angehört, in allen Klassen Kreuze aufzuhängen sind – wie im umgekehrten Fall vorzugehen ist, ist im Gesetz nicht festgehalten.
Die Entscheidung darüber treffe der jeweilige Schulleiter. Häufig kämen solche Fälle aber nicht vor – es handle sich dabei um Ausnahmen.
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