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Mord an Banker in Balzers: Bereits 2012 Waffenverbot für Hermann

Aufgrund einer Drohung gegen die Bank Frick wurden die Waffen konfisziert.
Aufgrund einer Drohung gegen die Bank Frick wurden die Waffen konfisziert. ©Nils Volmar/DAPD
Vaduz (FL)/Schwarzach. Während nach dem Mord an einem Liechtensteiner Bankchef die Suche nach dem dringend tatverdächtigen Jürgen Hermann auf Hochtouren läuft, kommen weitere Details ans Licht. Bereits im September wurden Hermann mehrere Waffen abgenommen und ein Waffenverbot ausgesprochen.
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War die Bluttat angekündigt?

Mit drei Schüssen soll der flüchtige Jürgen Hermann den Geschäftsführer der Frick Bank in Liechtenstein getötet haben. Wie er an die mutmaßliche Tatwaffe gekommen ist, ist derzeit nicht bekannt. Derzeit geht die Landespolizei Liechtenstein mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Suizid des Gesuchten aus, belegt ist diese Vermutung allerdings noch nicht.

Fahndung weiterhin aufrecht

Bis zum Auffinden der Leiche werde die Fahndung aufrechterhalten, betonte Polizeichef Jules Hoch. Am Dienstag wird der Rheindamm in Ruggell erneut mit Suchhunden durchkämmt, eine Suche mit Helikopter und Wärmebildkamera in der Nacht blieb erfolglos.

Waffenverbot für Hermann seit 2012

Bereits im September 2012 gab es Anzeichen, dass von Hermann eine Bedrohung ausgeht. Bereits damals habe er den Geschäftsführer der Bank massiv bedroht, so Hoch. Aufgrund der Risikoeinschätzung der Polizei wurden daraufhin alle Waffen der Familie Hermann beschlagnahmt. Dabei soll es sich um mehrere auf die Familie zugelassene Faustfeuerwaffen gehandelt haben.

Gutachten verweigert

Das Verfahren wegen gefährlicher Drohung selbst ist jedoch noch anhängig, wie der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Frank Haun erklärt. Hermann habe alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um das Verfahren zu bekämpfen. Auch ein psychologisches Gutachten habe er verweigert.

Tatwaffe noch nicht gefunden

Die Herkunft der Tatwaffe selbst ist bisher noch unbekannt. Die auf die Familie Hermann zugelassenen Waffen sind noch in Polizeiverwahrung. “Er hätte auch keinen neuen Waffenerwerbsschein bekommen”, betont Hoch. Er vermutet daher einen illegalen Ursprung der Tatwaffe. Diese wurde bisher noch nicht gefunden.

Waffenrecht an Schweizer Gesetz angelehnt

Das liechtensteinische Waffenrecht ist stark an jenes der Schweiz angelehnt, erfüllt gleichzeitig seit der Reform 2009 auch die Vorgaben des Schengenraums. Der Kauf einer Waffe wie einer Pistole benötigt die Genehmigung durch die Landespolizei im Form eines Waffenerwerbscheins. Bei Waffen oder waffenähnliche Gegenstände muss der Landespolizei der Kaufvertrag übermittelt werden. Dazu gehören neben Jagdwaffen auch Soft-Air und Paintball-Pistolen. Auch bei einem Waffenerwerb in der Schweiz hätte Hermann vorweisen müssen, dass er in Liechtenstein zum Führen der Waffe bemächtigt ist.

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