Ministerium erklärt, was es bei einem Hoverboard zu beachten gilt

Der 21. Oktober 2015 ist in “Zurück in die Zukunft II” der Tag, an dem ein Marty McFly aus der Vergangenheit als sein eigener Sohn verkleidet für regen Tumult sorgt. Ein wichtiges Hilfsmittel ist dabei ein schwebendes Hoverboard. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie scheint eine Markteinführung diese Woche nicht ganz ausschließen zu wollen. Zumindest klärt es in seiner Infothek gleich über die Rechtslage auf, falls man ab morgen schwebend skaten kann.
Hoverboards zählen wie Skateboards
Das Wichtigste zuerst: Das Hoverboard zählt in den meisten Belangen wie ein derzeit (noch) handelsübliches Skateboard. So ist es ein “Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn”, gilt aber gleichzeitig auch als Luftfahrzeug. Es darf also überall verwendet werden, wie sein altmodisches Vorgängermodell mit Rädern. Marty McFly sollte man jedoch eher nicht als Vorbild wählen. Zwar braucht man als Hoverboardfahrer weder eine Schutzausrüstung noch einen Führerschein. Man darf jedoch wie auch beim Skateboard weder Passanten gefährden noch den Verkehr behindern. Auch empfielt das Ministerium zumindest einen Sturzhelm.
Nicht nur modisch kein Vorbild: Marty McFly
Vorsicht mit Pit-Bull-Modellen
Das Hoverboard ist dabei natürlich eher ein Modell für Kinder, Erwachsene wie Griff Tannen wählen das leistungsfähigere Pit-Bull-Modell. Mit den raketenbetriebenen Hoverboards gilt es jedoch, einige Vorgaben zu beachten. Sie gelten zwar auch als Skateboard, müssen jedoch aufpassen wenn sie aufs Wasser oder in die Luft wollen. Bei starker Motorisierung sind sie zulassungspflichtig, bevor man sich mit ihnen auf den Bodensee begibt. Auch Schwebeflüge sind ohne Lufttüchtigkeitszertifizierungen und Registrierung im Luftfahrzeugregister nicht erlaubt – und sollten bei der Austro Control angemeldet werden. Schließlich muss diese Flüge knapp über den Boden (bis 150 Meter Freiland und 300 Meter bei dicht besiedeltem Gebiet) erst genehmigen.
(Noch) keine Führerscheinpflicht
Eine Schwachstelle gesteht jedoch das Ministerium ein: Da das Kraftfahrgesetz einen Bodenkontakt des Fahrzeuges voraussetzt, sind selbst die leistungsstarken Pit-Bull-Modelle nicht führerscheinpflichtig. Man darf jedoch erwarten, dass hier der Gesetzgeber wohl auch noch reagieren wird. Genauere Informationen, was man vor dem Kauf des Hoverboards beachten sollte, findet man in der Infothek des BMVIT.
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