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"Migranten haben das Handy und verlieren den Pass"

Gegen illegale Einreisen - Wirft Sozialministerium Säumigkeit vor.
Gegen illegale Einreisen - Wirft Sozialministerium Säumigkeit vor. ©APA
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) verlangt weitere Gesetzesverschärfungen zur Abwehr von Wirtschaftsflüchtlingen. Er werde "alle Möglichkeiten, die völkerrechtlich zulässig sind", prüfen, auch Strafverfolgungen.
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Gegenüber dem “Kurier” (Mittwoch-Ausgabe) nannte er Änderungen beim Fremden- und Sicherheitspolizeigesetz sowie im Strafrecht. Ein entsprechendes Paket will er im Herbst dem Parlament zuleiten. In Sachen Asyl-Notverordnung warf er dem Sozialministerium Säumigkeit vor.

“Alle Möglichkeiten, die völkerrechtlich zulässig sind”

Aus Sobotkas Sicht muss bei der Verhinderung der Identitätsfeststellung bei Flüchtlingen nachgeschärft werden. “Es ist unverständlich, dass Migranten das Handy und sonst alles haben, aber den Pass und die Papiere haben sie verloren”, sagte er. “Ich würde hier von einer klaren rechtsstaatlichen Durchsetzung reden und alle Möglichkeiten andenken, die rechtsstaatlich zulässig sind.”

Wer vor Krieg und Verfolgung flüchte, habe den vollen Schutz der Genfer Konvention zu erhalten. “Aber derjenige, der aus wirtschaftlichen Gründen bei uns illegal einreist, den möchte ich strafrechtlich verfolgen können”, so der Minister. Im Bezug auf illegale Grenzübertritte sagte der Minister, er werde “alle Möglichkeiten andenken, die völkerrechtlich zulässig sind”.

Kritik am SP-Sozialministerium

Zu Not- bzw. Sonderverordnung forderte er die rasche Vorlage ausständiger Berichte einzelner Ministerien. Als säumig wertete er hier das Sozialministerium, “das die Arbeitsmarktlage noch immer nur als Herausforderung sieht, aber nicht als eine, die angespannt ist”. Er erwarte sich vom Sozialminister die Beurteilung, “dass der Arbeitsmarkt in seinen Kapazitäten erschöpft ist und es keinen weiteren Zuzug geben kann”.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hatte das Drängen Sobotkas erst vor kurzem zurückgewiesen. Die Sonderverordnung könne nur dann erlassen werden, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gefährdet sei. Mit der Arbeitslosigkeit könne man das derzeit nicht begründen, meinte er. Am Montag hat Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) den Begutachtungsentwurf für die Verordnung, mit der Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden können, für 6. September in Aussicht gestellt. Allerdings müsse der Innenminister zuvor mehrere Punkte erfüllen, darunter eine Rücknahmevereinbarung mit Ungarn.

(APA/Red.)

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