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Glaubwürdigkeit in Frage gestellt: Mehrerau-Prozesse wurden vertagt

Missbrauchs-Vorwürfe gegen Kloster Mehrerau vor Gericht.
Missbrauchs-Vorwürfe gegen Kloster Mehrerau vor Gericht. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Feldkirch , Bregenz - Bei der Fortsetzung des Zivilprozesses eines heute 58-jährigen angeblichen Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau hat am Donnerstag der Rechtsvertreter des Klosters die Missbrauchsvorwürfe des Mannes in Zweifel gezogen.
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Die Übergriffe könnten nicht als gesichert gelten, erklärte Anwalt Bertram Grass. Die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, in deren Rahmen der Mann 200.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang fordert, wurde abermals vertagt. Neu aufgenommen wurde am Donnerstag außerdem ein zweiter Prozess gegen das Kloster Mehrerau, der aber ebenfalls vertagt wurde.

Leben schief gelaufen

Nach eigenen Angaben war der 58-Jährige, der während der Verhandlung immer wieder weinte, als jugendlicher Internatsschüler des Kloster-Gymnasiums schweren sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Er sei von einem Pater über drei Jahre hinweg “unzählige Male” in seinem Zimmer vergewaltigt und so seelisch kaputt gemacht worden, schilderte der Mann die Geschehnisse, die sich in den späten 1960er Jahren zugetragen haben sollen. Sein Leben sei infolge des Missbrauchs sowohl beruflich als auch privat schief gelaufen.

Zweifel an Aussage

Als Grass den Missbrauch in Zweifel zog, geriet der Kläger außer sich und konnte erst nach einiger Zeit beruhigt werden. “Die beklagte Partei zieht die Außerstreitstellung, dass es einen sexuellen Missbrauch gegeben hat, zurück”, erklärte der Anwalt. Als Begründung führte Grass an, dass die Aussagen des Mannes nicht glaubwürdig seien.

Beschuldigter Pater einschlägig vorbestraft

Der Anwalt des Klägers, Sanjay Doshi, verlangte, dass der beschuldigte Pater einvernommen wird. Der Geistliche, dem der Missbrauch vorgeworfen wird, ist angeblich bereits 1967 einschlägig verurteilt worden, war aber noch bis 1982 in der Jugendarbeit des Klosters eingesetzt. Nach Angaben des Abts des Klosters Mehrerau, Anselm van der Linde, ist der Pater schwer depressiv und suizidgefährdet. Wo er sich zur Zeit aufhält, wurde nicht klar. Zur Sprache kam hingegen, dass der Pater bei einer Einvernahme bei der Polizei Namen seiner Missbrauchsopfer genannt hat – der heute 58-jährige Kläger ist auf dieser Liste aber nicht angeführt. Der Prozess wurde unter anderem zur Einholung eines psychologischen Gutachtens über den 58-Jährigen neuerlich vertagt.

Selber Pater

In einem zweiten Verfahren gegen das Kloster Mehrerau, das am Donnerstag aufgenommen wurde, klagt ein heute 45-Jähriger 135.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang ein. Der Mann wurde seiner Schilderung zufolge vor den Osterferien 1982 vom selben Pater wie der 58-Jährige massiv sexuell missbraucht. Der Pater war gegenüber den Schülern zwar offenbar immer wieder gewalttätig, von sexuellen Übergriffen sei ihm aber damals nichts bekannt gewesen. “Lange Zeit dachte ich, ich wäre der einzige”, sagte der 45-Jährige vor Gericht.

Die Eltern des 45-Jährigen hatten den damaligen Mehrerau-Abt Kassian Lauterer über den sexuellen Missbrauch ihres Sohnes durch den Pater informiert. Daraufhin wurde dieser aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Im Gegenzug verzichteten die Eltern auf eine Anzeige gegen den Pater.

Verjährung im Mittelpunkt

Im Mittelpunkt des Verhandlungsauftakts am Donnerstag stand die Frage der Verjährung. Anwalt Doshi ist der Ansicht, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht wurde. Für die Fortsetzung des Prozesses werden zahlreiche Zeugen geladen, darunter Alt-Abt Lauterer. In beiden Fällen wurden noch keine Fortsetzungstermine genannt.

APA

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