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Mehrerau-Prozess: Richterin redet Kloster ins Gewissen

Die Richterin redete dem Kloster ins Gewissen, das Verhalten sei moralisch fragwürdig.
Die Richterin redete dem Kloster ins Gewissen, das Verhalten sei moralisch fragwürdig. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Am Ende des erstinstanzlichen Schadenersatzprozesses gegen das Kloster Mehrerau im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen fand Richterin Birgit Vetter deutliche Worte: Es sei moralisch fragwürdig, sich auf formale Aspekte zurückzuziehen.

Die Richterin appelierte an Kloster und Anwalt, “in sich zu gehen und ernsthaft über einen Vergleich mit dem Opfer nachzudenken”. Wie berichtet fordert ein ehemaliger Internatsschüler 135.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang. Der Zögling wurde im Jahr 1982 vom damaligen Internatsleiter, Pater Johannes B., sexuell missbraucht.

Erzieherin widerspricht Altabt

Nach Ansicht des Klägers muss das Kloster die Verantwortung für die Übergriffe des Paters übernehmen, denn der Abt habe B. trotz Kenntnis eines sexuellen Übergriffs im Jahr 1967 als Internatsleiter beschäftigt. Eine ehemalige Erzieherin widersprach der Aussage von Altabt Lauterer, wonach der Beschuldigte keinerlei Befugnisse in wichtigen Dingen gehabt habe. Im Gegenteil, er habe Einstellungsgespräche geführt und alle relevanten Entscheidungen für das Internat und die Schule getroffen. Damit widersprach die 52-Jährige klar den Aussagen des Altabts Kassian Lauterer, wonach wichtige Dinge – wie etwa Personalfragen – Sache des Abtes waren.

Kloster hält Aufenthaltsort geheim

Der etwa 75-jährige Beklagte konnte nicht befragt werden, da das Kloster seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt. Sollte es zu keinem Vergleich kommen, ergeht das Urteil schriftlich. Beide Prozessparteien kündigten an, das Urteil allenfalls vor dem OGH bekämpfen zu wollen.
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