Die Richterin appelierte an Kloster und Anwalt, “in sich zu gehen und ernsthaft über einen Vergleich mit dem Opfer nachzudenken”. Wie berichtet fordert ein ehemaliger Internatsschüler 135.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang. Der Zögling wurde im Jahr 1982 vom damaligen Internatsleiter, Pater Johannes B., sexuell missbraucht.
Erzieherin widerspricht Altabt
Kloster hält Aufenthaltsort geheim
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