In der vierten und vorläufig letzten Runde im Schadenersatzprozess gegen das Kloster Mehrerau wird heute eine ehemalige Erzieherin befragt. Die Zeugin soll Auskunft darüber geben, welche Stellung der Pater damals im Kloster innehatte. War er leitend tätig oder hatte er wenig zu entscheiden? Die Antwort darauf ist wichtig für die Frage, ob die Ansprüche eventuell bereits verjährt sind. Zur Erinnerung: Der 45-jährige Kläger, ein Ex- Internatsschüler, fordert 135.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang. Er soll im Jahre 1982 vom Erzieher und damaligen Internatsleiter Johannes B. mehrmals missbraucht worden sein.
Pater Johannes B. kann nach wie vor nicht befragt werden, da das Kloster seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt. Aller Voraussicht nach wird die Verhandlung heute geschlossen. Das Urteil wird nicht vor Februar erwartet.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.