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Machtkampf bei Doppelmayr: 30.000 Euro Strafe wegen Falschaussage

Der Machtkampf im Seilbahnkonzern spitzt sich zu.
Der Machtkampf im Seilbahnkonzern spitzt sich zu. ©VOL.AT
Im gerichtlich mit Zivilverfahren, Arbeitsgerichtsprozessen und Strafanzeigen ausgetragenen innerfamiliären Machtkampf im Doppelmayr-Seilbahnkonzern gab es am Montag eine strafrechtliche Verurteilung in erster Instanz.

Die angeklagte Adoptivtochter des Ex-Seniorchefs wurde am Landesgericht Feldkirch wegen falscher Beweisaussage schuldig gesprochen. Über Brigitte Doppelmayr-Hernler, deren Einkommen vom Gericht geschätzt wurde, wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 30.000 Euro verhängt – 200 Tagessätze zu je 150 Euro. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 15.000 Euro.

Doppelmayr-Hernler geht in Berufung

Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Als Schadenersatz hat die Angeklagte dem Geschädigten Günter Tik 1900 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dagegen meldete Verteidiger Georg Mandl volle Berufung an. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

“Bewusst die Unwahrheit gesagt”

Nach Ansicht des Gerichts hat die unbescholtene 70-Jährige am 17. Oktober 2012 als Zeugin in einem Arbeitsgerichtsprozess am Landesgericht bewusst die Unwahrheit gesagt. Die Zeugin hatte behauptet, sie habe sich nie mit dem damaligen Doppelmayr-Aufsichtsrat Günter Tik in einem Grand Hotel in Wien zu einem Gespräch getroffen.

Zu großer Einfluss des Senators?

Richter Peter Mück glaubte aber dem Zeugen Tik, der auch im gestrigen Strafprozess angab, er habe sich am 22. November 2000 in dem Wiener Hotel mit der Angeklagten zu einem Gespräch über eine Mitarbeiterbefragung getroffen. Der Richter begründete sein Urteil auch mit einem Schreiben von Ex-Seniorchef Artur Doppelmayr, in dem er auf das Gespräch zwischen seiner Adoptivtochter und Tik hinweise. Zudem gebe es für das Gericht keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit des 70-jährigen Zeugen Tik zu zweifeln.

Machtkampf zwischen Junior und Senior

In der von Tik ausgearbeiteten Mitarbeiterbefragung ging es um den angeblich zu großen Einfluss des Ex-Seniorchefs auf das Unternehmen. Senator Doppelmayr, der die Fusion mit dem Schweizer Seilbahnunternehmen Garaventa scharf kritisierte, wurde 2001 als Aufsichtsratsvorsitzender abgesetzt. Der mittlerweile 91-jährige Miteigentümer kämpft gerichtlich gegen seinen Sohn Michael, der seine Nachfolge als Konzernchef antrat, um Macht, Geld und Einfluss im Konzern.

Weil die Beteiligten „im Doppelmayr-Krieg“ auch die Strafgerichte bemühen, „fühle ich mich missbraucht“, sagte Strafrichter Mück. (Seff Dünser)

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