Die Vorarlberger Wirtschaftskammer (WKV) sah darin einen “wichtigen Etappensieg”.
20 Wirtschaftsorganisationen um den Bodensee hatten Anfang Juli 2010 die Verschiebung des Verbots aus der Nachkriegszeit bis zur Klärung der Frage gefordert.
In Vorarlberg wurde das Aussetzen des Verbots als Erfolg gewertet, “auch wenn die angekündigten Beratungen sicher nicht leicht werden”, so WKV-Präsident Manfred Rein und Wirtschafts-Landesrat Karlheinz Rüdisser (V). Vorerst sei jedenfalls ein wirtschaftlicher Schaden von den Vorarlberger Unternehmen abgewendet worden, erklärte Anton Gantner, Fachgruppenobmann des Personen-Beförderungsgewerbes. Für eine langfristige Lösung hoffe man nun auf die Besonnenheit der Behörden im Nachbarland. Ziel müsse es sein, auch künftig außerhalb der Schweiz zustande gekommene Fahrtaufträge durchführen zu können.
Die Stadt Kloten bei Zürich hatte Mitte Juni 2010 mitgeteilt, dass das auf einem Staatsvertrag von 1958 basierende Verbot ab Anfang 2011 umgesetzt werde. Dieses untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen aus Österreich und Deutschland das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutschen und zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt liegen. Die Durchsetzung der Regelung hatten 138 Taxifahrer am Flughafen in einer Petition eingefordert. Zürich-Kloten ist rund 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.
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