SPÖ, ÖVP und die Grünen haben sich am Montag auf ein Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern geeinigt. Damit soll der Bund in den Gemeinden – auch gegen deren Willen – selbst Unterkünfte errichten können. Das am Montag beschlossene Durchgriffsrecht kann nur auf Länder angewendet werden, die mit der Erfüllung ihrer Quote säumig sind.
“Gegenwärtig erfüllt Vorarlberg die Quote“, sagt Landeshauptmann Markus Wallner. “Deshalb besteht momentan keine Anwendung für das Durchgriffsrecht”. Wallner akkzeptiere das Gesetz, spricht aber auch mahnende Worte in Richtung Bund: “Wenn über die Gemeinden drübergefahren wird, werden wir das nicht akkzeptieren.”
Anhörungsrecht der Gemeinden
“Im Gesetz ist ein Anhörungsrecht – kein Veto – der Gemeinden vorgesehen. Das von diesem auch Gebrauch gemacht wird, erwarte ich mir”, erklärt der Landeshauptmann. So konnten auch die 2000 Asylplätze in Vorarlberg nur dank engster Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden geschaffen werden. Die gleiche enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden erwarte sich Wallner auch vom Bund.
Eingrenzung des Zustroms an Flüchtlingen
Ebensoviel Energie wie der Bund in die Schaffung neuer Gesetzesvorlagen investiert, solle er der Eingrenzung des Zustroms an Flüchtlingen widmen. “Auf europäischer Ebene aktiv zu werden ist die bestmögliche Hilfe, die uns der Bund leisten kann”, appelliert Wallner an die Bundesregierung. Wichtig sei eine harte Bekämpfung der Schlepperkriminalität. Wallner fordert auch eeine europäische Quotenregelung. Denn derzeit würden Österreich, Deutschland, Schweden, Italien und Ungarn die meisten Flüchtlinge aufnehmen.
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