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Leichtere Entschuldung durch neuen Privatkonkurs

Die Entschuldung soll durch die neuen Regelungen einfacher werden.
Die Entschuldung soll durch die neuen Regelungen einfacher werden. ©Bilderbox
Seit 1. November gelten neue Regelungen beim Privatkonkurs. Die Mindestqote fällt komplett weg, die Dauer des Abschöpfungsverfahrens wurde von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Die Maßnahmen sollen das Entschulden in Zukunft einfacher machen.

Jährlich geraten über 400 Personen in Vorarlberg in den Privatkonkurs. Für sie gilt nun laut ORF Vorarlberg ab 1. September eine neue Regelung: Die Entschuldungsdauer verkürzt sich – sie müssen ihren Gläubigern nicht einmal die Mindestquote zahlen. Das Risiko für Gläubiger wird durch die neuen Regelungen dementsprechend steigen.

Eröffnung mit einfachem Antrag

Ab jetzt genügt zur Eröffnung eines Konkurses ein einfacher Antrag. In Folge wird das gesamte Vermögen des Schuldners – wie etwa Haus, Auto oder Sparbuch – verwertet. Im nächsten Schritt wird ein Zahlungsplan mit den Gläubigern vereinbart.

Ist beim Schuldner kein pfändbares Eigentum vorhanden, muss dieser keinen Zahlungsplan mehr vorlegen – in diesem Fall wird gleich das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Der Schuldner muss aber einmal pro Jahr bei Gericht versichern, dass er sich um Arbeit bemüht.

Nur noch fünf Jahre am Existenzminimum

Die beiden wichtigsten Neuerungen betreffen das Abschöpfungsverfahren: Nun kann man sich nach fünf Jahren Leben am Existenzminimum komplett entschulden – bisher dauerte das sieben Jahre. Bei der Rückzahlung muss ab jetzt keine Mindestquote mehr erreicht werden – bislang lag sie bei zehn Prozent.

Kreditschutzverband sieht Änderungen nicht notwendig

Der Feldkircher Leiter des Kreditschutzverbandes von 1870, Armin Rupp, spricht von einem gangbaren, aber nicht notwendigem Kompromiss: Schon bisher seien Kulanzlösungen möglich gewesen.

(Red.)

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