“Die Abweisung ist gesetzeskonform”, stellt der stellvertretender Landesamtsdirektor, Harald Schneider, klar. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen in Vorarlberg bestehe für Gorbach erst mit 65 Lebensjahren Anspruch auf vollen Ruhebezug. Ab 62 Lebensjahren sei eine Inanspruchnahme des Ruhebezugs mit Abschlägen möglich, so Schneider.
Pensionsantrittsalter für Politiker sollte angeglichen werden
Vorarlbergs Landesgesetzgeber habe die im Landes-Bezügegesetz festgeschriebenen Pensionsantrittsalter in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, erläutert der stellvertretende Landesamtsdirektor. Mit der Novelle von 2001 sei die Altersgrenze von 55 Jahren auf 56 ½ Jahre erhöht worden.
Die Novelle von 2009 brachte die nächste Anhebung, nämlich von 56 ½ Jahre auf 65 Jahre. Die Intention hinter der Neuregelung bestand darin, die extrem niedrigen Pensionsantrittsalter für Politiker an das allgemeine Pensionsantrittsalter von Beamten und Angestellten heranzuführen. “Der Vorarlberger Landesgesetzgeber wollte mit dem Vorstoß offensichtlich mehr Gerechtigkeit ins System bringen”, hält Schneider dazu fest.
Gorbach fällt in die Neuregelung von 2009
Hubert Gorbach fällt in die gesetzliche Neuregelung von 2009, so Schneider: “Es steht ihm aber selbstverständlich frei, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten und die gesetzliche Regelung überprüfen zu lassen. Aus Landessicht ist festzuhalten, dass die Abweisung des Antrages auf Auszahlung von Ruhebezügen gesetzeskonform erfolgt ist”.
(Red.)
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