Kopftuch-Verbot für zwei Mädchen in Schweizer Schule aufgehoben
Der Fall betrifft zwei 17-jährige mazedonische Mädchen, die die Schule im thurgauischen Bürglen besuchen und ein Kopftuch tragen. Die Schulordnung legt fest, dass die Schule zum Ziel “eines vertrauensvollen Umgangs ohne Kopfbedeckung besucht wird”. Aus diesem Grund ist das Tragen von Caps, Kopftüchern oder Sonnenbrillen während der Schulzeit verboten.
Keine gesetzliche Grundlage
Im Frühling 2011 stellten die beiden jungen Frauen ein Dispensationsgesuch, das von den zuständigen Behörden abgewiesen wurde. Das Thurgauer Verwaltungsgericht hieß die Beschwerde der Betroffenen vor einem Jahr gut. Es war zum Schluss gekommen, dass die Schulgemeinde in unzulässiger Weise in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der zwei Schülerinnen eingegriffen habe. Einerseits fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, anderseits sei die Maßnahme unverhältnismässig.
Beschwerde abgewiesen
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Gemeinde am Donnerstag nun einstimmig abgewiesen. Die grundsätzliche Frage, ob das Tragen des Kopftuchs in Schulen verboten werden darf, blieb dabei unbeantwortet.
Schulrat: “Haben Klarheit”
“Jetzt haben wir Klarheit – und genau das wollten wir”, sagt Rolf Gmünder, Präsident des Schulrats der Volksschulgemeinde Bürglen, zum Entscheid des Bundesgerichts. Die Volksschulgemeinde Bürglen zog den Fall ganz bewusst vor das Bundesgericht. Wie andere Kleidervorschriften ist das Verbot von Kopfbedeckungen seit 15 Jahren in der Schulordnung festgeschrieben. “Jetzt habe das höchste Gericht der Schweiz in dieser Sache entschieden”, sagte Rolf Gmünder am Donnerstag völlig gelassen.
Nach Urteil: Nichts ändert sich
Ändern wird sich durch das Urteil des Bundesgerichts an der Schule in Bürglen gar nichts. Das Verfahren zwischen der Schule und den Familien der Mädchen begann 2011. Weil der Rechtsstreit am Laufen war kamen die jungen Mazedonierinnen immer mit Kopftuch zur Schule. (SDA)
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