Eine Einsichtnahme in ein Konto dürfe es grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen geben, auszuschließen seien “Automatismus und Willkür”.
Im Moment herrsche diesbezüglich offenbar “ziemlich viel Verwirrung”. Unstrittig sei, dass es im Rahmen der Betrugsbekämpfung eine Möglichkeit der Einsichtnahme brauche. Das sei nichts anderes als “europäischer Standard”, aber die Voraussetzungen dafür müssten eben klar sein. Weder sei die gänzliche Abschaffung des Bankgeheimnisses gemeint, noch gehe es um die Arbeitnehmerveranlagung, die ausgenommen werden müsse.
Haslauer ortet Überarbeitungsbedarf
Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) ortet in einzelnen Punkten des vorliegenden Begutachtungsentwurfes zur Steuerreform noch Überarbeitungsbedarf. Dazu gehöre auch die Frage der Kontenöffnung, sagte Haslauer am Dienstag zur APA. Er sehe aber, dass auf Bundesebene bei Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) durchaus Bereitschaft besteht, notwendige Adaptierungen vorzunehmen.
“Wir gehen davon aus, dass insgesamt eine verträgliche Lösung in diesem Bereich gefunden werden kann”, sagte der Landeshauptmann.
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