Die Nichte einer im Alter von 92 Jahren verstorbenen Fraxnerin versuchte, vom Witwer dessen Anteil vom Erbe zu bekommen. Gut einen Monat nach dem Tod seiner Frau ließ sie sich von ihm eine Erbverzichtserklärung unterzeichnen. Pech nur: Der Mann war zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung bereits dement und nicht geschäftsfähig. Den Vorarlberger Nachrichten liegen die entsprechenden Dokumente vor. Trotzdem reklamierte die Bürgermeister-Gattin das ungültige Dokument in den Verlassenschaftsakt hinein. Der Sachwalter des alten Mannes griff ein.
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