Die Novellierung des Gesetzes zieht sich seit Jahren und wurde zuletzt wieder in der Debatte um den Fall Cain in Vorarlberg eingefordert. Mit den Bundesländern wird es nun am 21. Februar die schon länger angekündigte Verhandlungsrunde geben, kündigte Remler am Mittwoch im APA-Gespräch an, und hoffte auf “konstruktive Gespräche”.
Der Erst-Entwurf stammt noch aus der vergangenen Legislaturperiode, mittlerweile sei man bei der dritten Fassung angelangt, so Remler. Die Länder hatten aus Furcht vor zusätzlichen Kosten ursprünglich den Konsultationsmechanismus ausgelöst. “Jede Qualitätsverbesserung ist natürlich mit Mehrkosten verbunden”, räumte Remler ein.
Doch der jetzt vorliegende Entwurf sei “eigentlich grundsätzlich von den Ländern begrüßt worden”. Und angesichts von positiven Vorgesprächen in einzelnen Ländern, die sie im Zuge der verschiedenen Besuchstage führe, sei sie optimistisch für den Verhandlungstermin in einigen Wochen. Vorgreifen wolle sie diesen aber nicht, versicherte sie.
Die Novelle in der geplanten Fassung würde nach Ansicht Remlers “wirklich eine wesentliche Verbesserung” darstellen, hielt die Staatssekretärin fest. Er sehe unter anderem das “Vier-Augen-Prinzip” zur möglichst sicheren Einschätzung des Gefährdungspotenzials vor, Standards zur Hilfeplanung und eine präzise Definition der Mitteilungspflichten. Remler strich zudem verbesserten Datenschutz und gleichzeitig erstmals die Grundlage für eine bundesweite Statistik hervor.
Die Staatssekretärin verwies zudem auf Budgetmittel in der Höhe von mehreren Millionen Euro jährlich, die ihr Ressort für Gewaltprävention aufwende, etwa für Elternbildungsmaßnahmen, Familienberatungen. Zudem habe man eine “Gewaltprävalenzstudie” in Auftrag gegeben, das die Gewalterfahrungen von 2.000 Personen zwischen 16 und 60 Jahren erkundet; Ergebnisse und allfällige Schlussfolgerungen sollen Ende diesen Jahres präsentiert werden.
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