Fortan müssten für jeden AKW-Reaktor mindestens zwei Notstromaggregate bereitstehen, um eine Unterbrechung des Kühlkreislaufs zu verhindern, teilte die Behörde in Japan am Samstag mit.
Neue Bestimmungen für AKW-Reaktoren in Japan
Die Erhöhung der Zahl der Notstromaggregate gilt laut Atomsicherheitsbehörde für alle 55 AKW-Reaktoren in Japan. Auch die heruntergefahrenen AKW-Reaktoren müssen in Japan fortan über mindestens zwei einsatzbereite Diesel-Generatoren verfügen. Während eines starken Nachbebens in der Nacht auf Freitag war im Atomkraftwerk Higashidori bei einem Stromausfall nur ein Generator verfügbar gewesen. Zwei weitere waren gerade in der Wartung. (APA)
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