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IS-Terror: Regierung plant schärfere Gesetze gegen Terrororganisationen

Mitterlehner stellte Gesetzesinitiative vor
Mitterlehner stellte Gesetzesinitiative vor
Die Regierung plant ein schärferes Vorgehen gegen islamistische Terrororganisationen wie die IS. Geplant ist etwa, den Verhetzungstatbestand auszuweiten. Dieser soll schon dann zur Anwendung kommen, wenn die getätigten Aussagen vor nur rund zehn Personen fallen. Doppelstaatsbürger sollen überdies ihren österreichischen Pass verlieren, wenn sie an Kampfhandlungen teilnehmen.

Ferner präsentierten Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter (alle ÖVP) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Montagvormittag eine Verschärfung des Abzeichengesetzes. Dieses sieht vor, dass die Symbole von Organisationen wie IS und Al Kaida nicht mehr öffentlich gemacht werden dürfen. Schließlich ist noch vorgesehen, dass Minderjährige künftig den EU-Raum nur mit Zustimmung der Obsorgeberechtigten verlassen dürfen.

Wiewohl das Paket nur von ÖVP-Ministern präsentiert wurde, geht Mitterlehner davon aus, dass es so auch beschlossen wird. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) sei jedenfalls schon über die Maßnahmen informiert.

“Wer Hass und Gewalt sät, wird Gefängnis ernten”

Die ÖVP-Sicherheitsminister waren bemüht, zwischen Religion und Extremismus klar zu unterscheiden: “Jihadismus hat nichts mit Islam zu tun”, meinte etwa Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Gleichzeitig wurde aber signalisiert, mit voller Härte gegen Islamisten vorzugehen: “Wer Hass und Gewalt in Österreich sät, wird Gefängnis ernten”, betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Deradikalisierungshotline

Die größten Bemühungen plant die ÖVP in der Prävention, etwa im Bereich der Schulen. Einmal mehr angekündigt wurde von der Innenministerin auch eine Deradikalisierungshotline. An die Betreiber sozialer Medien appellierte die Ministerin, eine Selbstverpflichtung gegen Hetze einzugehen. “In die Pflicht nehmen” will Mikl-Leitner auch die Islamische Glaubensgemeinschaft.

Islamisch-theologisches Institut geplant

Als Signal an Muslime kann man werten, dass Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) extra hervorhob, bei den nächsten Leistungsvereinbarungen für die Universitäten den Versuch zu unternehmen, die Einrichtung eines islamisch-theologischen Instituts zu finanzieren. Ohnehin betonte der Vizekanzler, dass Österreich auf die Vielschichtigkeit seiner Gesellschaft stolz sei und man auch nicht zulassen werde, wenn jemand einen Keil zwischen verschiedene Gruppen treiben wolle.

In der Exekutive will man jedenfalls den Einsatz gegen radikale Gruppen ausweiten. Wie angekündigt wird der Staatsschutz 20 zusätzliche Kräfte erhalten, die laut Mikl-Leitner bis Ende September ihren Dienst angetreten haben werden. Elf dieser Beamten kommen direkt zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die übrigen neun in die dazu gehörigen Landesämter.

Wiederauferstehung der Vorratsdatenspeicherung?

Geht es nach Justizminister Brandstetter, könnte auch die Vorratsdatenspeicherung wieder auferstehen. Die vom VfGH gekippte Regelung könnte seiner Ansicht nach derart angepasst werden, dass sie nicht mehr so weit wie früher gefasst wird sondern nur noch bei Schwerst-Kriminalität zum Einsatz kommt.

Ausweitung des Verhetzungstatbestands

Fix in Planung ist, dass bis Mitte Oktober ein Entwurf für eine Ausweitung des Verhetzungstatbestands vorliegt. Dieser soll nicht wie bisher beim Begriff einer “breiten Öffentlichkeit” (entspricht rund 150 Personen) ansetzen sondern schon, wenn in einem kleineren Kreis, Brandstetter sprach von zehn Personen, gehetzt wird. Zudem überlegt der Justizminister eine leichte Erhöhung der Strafandrohung.

Kein eigenständiges IS-Verbot

Für nicht nötig hält Brandstetter ein Sondergesetz für ein Verbot der Terrororganisation IS. Denn durch die österreichischen Anti-Terror-Gesetze sei diese aufgrund ihrer Handlungen ohnehin verboten.

Novelle des Abzeichengesetzes

Direkt an IS und andere islamistische Terrororganisationen richtet sich eine Novelle des Abzeichengesetzes. Deren Symbole hätten in der österreichischen Wertegemeinschaft nichts verloren, meinte Mikl-Leitner und kündigte ein genau definiertes Verbot an, das mittels eines parlamentarischen Initiativantrags noch im heurigen Jahr Gesetz werden könnte.

Symbole von 19 Organisationen sollen verboten werden

Aber nicht nur die Symbole der IS sondern die sämtlicher Organisationen, die dem Al-Qaida-Netzwerk zuzurechnen sind, sollen in Österreich verboten werden. Auf einer Liste des Innenministeriums scheinen insgesamt 19 Gruppen auf. Aufgezählt werden:

  • Islamischer Staat (IS)
  • Al-Qaida
  • Al-Qaida in Irak (auch u.a. AQI)
  • Organisation Al-Qaida im Islamischen Maghreb (auch u.a. AQIM)
  • Al-Qaida in the Arabian Peninsula (auch u.a. AQAP)
  • Abu Sayyaf
  • Emarat Kavkaz – Emirat Kaukasus
  • Egyptian Islamic Jihad
  • Ansar al-Islam
  • Harakat Ul-Mujahidin/HUM
  • Islamic Army of Aden
  • Jemaah Islamiya
  • Libysche Islamische Kampfgruppe (auch LIFG)
  • Moroccan Islamic Combatant Group (auch GICM)
  • Tunisian Combatant Group (auch GICT)
  • Lashkar e-Tayyiba
  • Tehrik-e Taliban Pakistan (TTP)
  • Mouvement pour l’Unification et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO)
  • Ansar Eddine

Doppelstaatsbürgern droht Entzug des Ö-Passes

Die übrigen von der Innenministerin geplanten Gesetzesmaßnahmen sollen Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Darunter fällt der Entzug der Staatsbürgerschaft, wenn man sich einem para-militärischen Verband anschließt. Bisher gab es diese Möglichkeit nur, wenn eine Person der regulären Armee eines Landes beitritt. Einzelne Fälle dieser Art sind derzeit bei den Behörden anhängig. Freilich wird auch in Zukunft aus völkerrechtlichen Gründen nur dann eine Aberkennung möglich sein, wenn es sich um Personen mit Doppel-Staatsbürgerschaft handelt. Laut Mikl-Leitner wird sich Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) aber auf internationaler Ebene bemühen, auch hier Änderungen vorzunehmen.

Ausreise nur mit Zustimmung der Eltern

Dass künftig für Minderjährige die Zustimmung der Obsorgeberechtigten nötig ist, wollen sie den EU-Raum verlassen, begründete die Ministerin mit dem Schutz der Jugendlichen. (APA/red)

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