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Inzest-Fall in Vorarlberg: Stellungnahme des Landes

Bregenz - Das Land ist von den tragischen Geschehnissen des am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch behandelten Kriminalfalls tief betroffen.

Wie bei unehelichen Kindern üblich, wurden in den Jahren 1985 und 1986 die Geburten der Kinder eines der beiden Opfer der Jugendwohlfahrt angezeigt. Diese war anschließend mit der Regelung der Pflege und Betreuung der beiden Kinder befasst.

Bereits 1986 gab es Inzest-Gerüchte

Im Jahr 1986 wurde der Jugendwohlfahrt ein Gerücht gemeldet, wonach ein Inzest stattgefunden haben könnte. Die durchgeführten Erhebungen haben aber keinen konkreten Verdacht ergeben.

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