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Immofinanz-Prozess: Angeklagten wird persönliche Bereicherung vorgeworfen

Den Angeklagten im Immofinanz-Prozess wird persönliche Bereicherung vorgeworfen.
Den Angeklagten im Immofinanz-Prozess wird persönliche Bereicherung vorgeworfen. ©APA
Insgesamt neun Prozesstage sind Immofinanz-Prozess bis Mitte Februar angesetzt. Am ersten Verhandlungstrag wurde unter anderem das beachtliche Vermögen der angeklagten thematisiert. Die Sammelklagen des VKI sind nur am Rande betroffen - rund 2.500 Anleger wurden geschädigt.
Prozess ohne Gertner
Am ersten Prozesstag

Beim Immofinanz-Prozess hat der Anwalt des ehemaligen Vize-Aufsichtsratsvorsitzenden der Constantia Privatbank, Helmut Schwager, bereits zu Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen Gerhard Altenberger eingebracht. Anwalt Georg Zanger beantragte die Nichtverlesung und die Nichterörterung des Gutachtens bzw. “die Nichtzulassung des Sachverständigen” im Hinblick auf “verfassungsrechtliche Bedenken”.

Zanger monierte unter anderem, dass zwar die Wiederbestellung des Sachverständigen aus dem Ermittlungsverfahren im Hauptverfahren konform mit der österreichischen Strafprozessordnung sei, nicht aber mit dem Grundsatz der Waffengleichheit, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sei. Zanger betonte, dass schon der Anschein einer Befangenheit des Sachverständigen nach der Rechtsprechung ausreichend für dessen Abberufung sei. Außerdem forderte Zanger die Verlesung der Privatgutachten von der Angeklagtenseite der Experten Thomas Keppert, Heinz Krejci und Marc Steffen Rapp bzw. die Beiziehung dieser Experten als gerichtliche Sachverständige. Darüber hinaus stellte Zanger den Antrag, die genannten Experten als Zeugen zu laden. Sollten diese Anträge abgewiesen werden, will Zanger diese Vorgehensweise als Nichtigkeitsgrund im Verfahren rügen, geht aus dem Antrag hervor.

VKI-Sammelklage nur am Rande betroffen

Der Immofinanz-Strafprozess betrifft die rund 2.500 Geschädigten in Sachen Immofinanz und Immoeast nur am Rande, informiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am ersten Prozesstag. Die Vorwürfe rund um die Täuschung von tausenden Kleinanlegern seien aber nach wie vor Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, nicht aber Teil der am Dienstag verhandelten Anklage. “Wir hoffen immer noch, dass die Geschädigten am Ende des Tages den Ersatz der erlittenen Schäden auch gerichtlich durchsetzen können”, so VKI-Rechtsexperte Peter Kolba in einer Presseaussendung.”Wir hoffen aber, dass auch die anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit Konsequenz weiter betrieben werden und der OGH die Sammelklagen gegen den AWD für zulässig erklärt”, so Kolba. Dann könne auch dieser große Zivilprozess endlich zur Sache kommen.

Beachtliches Vermögen der Angeklagten

Thematisiert wurde am ersten Prozesstag auch das teilweise beachtliche Vermögen der Angeklagten. Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics etwa setzte auch nach seinem Ausscheiden aus dem Immo-Konzern im Herbst 2008 weiterhin auf Immobilien. Petrikovics schilderte seine Besitztümer: 14 Eigentumswohnungen, zwei Zinshäuser und sieben Zinshausbeteiligungen, 250.000 Stück Immofinanz-Aktien, 100.000 Stück Immoeast-Aktien, 3,5 Mio. Euro Barvermögen, und 15 Mio. Euro bei der Constantia Privatbank, “um die prozessiere ich gerade”. Als Angestellter der S&F Immobilien GmbH verdiene er derzeit 2.400 Euro netto. Insgesamt habe er rund 30 Mio. Euro, “wenn ich diesen teuren Prozess gewinne”, fügte er hinzu.

Reicher als Petrikovics ist der mitangeklagte Ernst Hable, früher Steuerberater und als Treuhänder tätig. In einer von ihm und seiner Frau gegründeten Stiftung liegen “40 bis 45 Millionen Euro”, die Stiftung sei aber “eigentümerlos”, betonte Hable. Dazu kommen noch rund 900.000 Euro in Wertpapieren, “überwiegend Immofinanz-Aktien” und weitere Vermögensbestandteile. Ohne Stiftung habe er 1,3 Mio. Euro. Der mitangeklagte Helmut Schwager verwies darauf, sein Vermögen sei “alles vom Staatsanwalt blockiert”. Drei Millionen Euro habe er in Wertpapieren, weiters drei Vorsorgewohnungen und Anteile an vier Mietshäusern.

Vergleichsweise bescheiden präsentierte der mitangeklagte Christian Thornton seine Vermögenslage: Er habe kein Liegenschaftsvermögen, 100.000 Euro Barvermögen und 20.000 Stück Immofinanzaktien, aktueller Wert 65.000 Euro. Als Selbstständiger in der Immobilienbranche verdiene er monatlich rund 4.500 Euro.

Anwalt: “Kein relevanter Schaden”

Der Verteidiger des Hauptangeklagten früheren Immofinanz-Chefs Karl Petrikovics entgegnete dem Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass durch das Handeln der Angeklagten gar kein Schaden entstanden sei. “Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegt hier kein relevanter Schaden vor, einen Schaden kann man nur bei formalistischer Betrachtungsweise sehen”, meinte Anwalt Otto Dietrich.Ohne die Finanzkrise 2008 würde es dieses Verfahren gar nicht geben, es wären keine Ermittlungen nach dem Kursverfall der Aktien eingeleitet worden, und es hätte keinen öffentlichen Druck gegeben, einen Schuldigen zu finden, meinte der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft sei im Zuge der Ermittlungen “zufällig” auf die Hable-Akten gestoßen, um die es in diesem Verfahren nun geht. Die Angeklagten hätten die Dokumentation einer Vereinbarung über die Optionen zwar “rückdatiert”, das sei aber nicht strafrechtlich relevant, weil die eigentliche Vereinbarung ja zuvor mündlich tatsächlich so getroffen worden sei, argumentierte der Anwalt. Die Hable-Optionen seien das Resultat von Rechtsgeschäften, die bereits 2003 ihren Ursprung hatten. Die Staatsanwaltschaft habe die Rückdatierung aber als “Beweis für böse Absichten” genommen und sei davon nicht mehr abzubringen gewesen. Es handle sich aber nicht um eine “Wette nach dem Zieleinlauf”, so der Verteidiger. Überhaupt hätten die Beschuldigten gar nicht an sich selbst gedacht, meinte Dietrich: “Legt man die formalistische Sichtweise der Staatsanwaltschaft ab und betrachtet die Vorgangsweise mit wirtschaftlicher Vernunft, so liegt kein Schaden und kein Schädigungsvorsatz vor. Der Angeklagte hat weniger im eigenen Interesse als im Interesse der beteiligten Unternehmen gehandelt”. (APA/ Red.)

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