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Hypo-Prozess: Urteile erwartet

Staatsanwalt Andreas Höbl hat in seinem Plädoyer im Hypo-Prozess am Landesgericht Klagenfurt Schuldsprüche für alle drei Angeklagten gefordert.
Kulterer: "Nie Weisung erhalten"

Gert Xander sei als unmittelbarer Täter wegen Untreue zu verurteilen, Wolfgang Kulterer müsse als Bestimmungstäter und Albin Ruhdorfer als Beitragstäter die Verantwortung tragen. Als erschwerend bei Kulterer führte der Staatsanwalt die Vorverurteilung an.

Xander habe als Chef der Hypo Österreich und damit als “Machthaber” die Kredite an den Detektiv Dietmar Guggenbichler sowie an die Fluglinie Styrian Spirit bewilligt. Kulterer habe ihn dazu veranlasst und Ruhdorfer habe als Beitragstäter mitgewirkt, indem er Unterlagen vorbereitet habe, begründete der Staatsanwalt seine Forderungen nach Schuldsprüchen. Der Verdacht der Untreue habe sich im Zuge der Hauptverhandlung erhärtet, sagte er. Der Kredit an Guggenbichler hätte aufgrund der Finanzlage des Darlehenswerbers nicht vergeben werden dürfen, sagte Höbl. Diese sei aufgrund der Zahlungsunfähigkeit, mehrerer Exekutionsvorhaben sowie von Steuerschulden “mehr als trist” gewesen. Außerdem habe Guggenbichler nachweislich keinerlei Sicherheiten vorweisen können.

Kredite hätten nicht vergeben werden dürfen

Für den Staatsanwalt haben die Angeklagten ihre Befugnis hier wissentlich missbraucht. So soll der Zweitangeklagte Xander zu einem Zeugen gesagt haben: “Du glaubst wohl nicht, dass wir da jemals einen Euro sehen werden?” – Den Angeklagten sei offensichtlich klar gewesen, dass der Kredit nie zurückgezahlt werde, man habe sich damit abgefunden, sagte Höbl.

Wenn bei Guggenbichler die Schuldfrage klar sei, so könne man diese Frage in der Vergabe des Darlehens an die Fluglinie Styrian Airways, die unter der Marke “Styrian Spirit” am Markt auftrat, als “sonnenklar” bezeichnen, führte der Staatsanwalt aus. Die Styrian sei eine marode Linie gewesen, das sei sowohl der Öffentlichkeit als auch den Angeklagten bekanntgewesen, unterstrich Höbl. Die Geldnot ziehe sich wie ein roter Faden durch die Fluglinie, deren Geschichte eine Abfolge von Liquiditätsengpässen gewesen sei. Hier hätte man daher eine besondere Sorgfaltspflicht beachten müssen.

“Angemessene Bestrafung” für Angeklagte gefordert

Wenn ein Unternehmen keine Sicherheiten habe, müsse es zumindest eine Patronatserklärung des Eigentümers geben, das sei Standard, sagte Höbl. In diesem Fall habe man darauf verzichtet, das zeige die Aussage Xanders. “Da werden wir in den sauren Apfel beißen und den Kredit blanko vergeben müssen”, soll Kulterer laut Xander gesagt haben. Auch eine Haftungserklärung, wie sie der verstorbene Kärntner Landeshauptmann gegenüber Kulterer in Aussicht gestellt haben soll, hätte laut Höbl nichts geändert, da der Schaden zu diesem Zeitpunkt bereits eingetreten gewesen sei. “Das wäre ein Abwälzen des Schadens auf den Steuerzahler gewesen”, argumentierte Höbl. Auch in diesem Kreditfall sei vorsätzlich gehandelt worden, man habe den Schaden für die Bank in Kauf genommen, so der Staatsanwalt, der bei Xander und Ruhdorfer lediglich deren Unbescholtenheit als mildernd ins Treffen führte. Er forderte eine “angemessene Bestrafung”. (APA)

WEB: http://www.hypo-alpe-adria.com

 

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