“Wir bekommen den Gerichtsbeschluss am Freitagvormittag zugestellt. Dann werden wir uns zusammensetzen und in sehr kurzer Zeit entscheiden, ob wir dagegen vorgehen“, sagte Pleischl. Diese Frage werde man “in wenigen Stunden” klären.
Helmut Elsner vermutlich am Wochenende ein freier Mann
Sollten die Strafverfolgungsbehörden keine Einwände gegen die Enthaftung haben, wäre Helmut Elsner am Wochenende ein freier Mann. Ob er dann aus medizinischen Gründen weiter im Wilhelminenspital verbleibt oder zu seiner Ehefrau Ruth heimkehrt, wäre in seinem Ermessen bzw. allenfalls die Entscheidung seiner Ärzte. Die Justiz würde jedenfalls umgehend die Wachebeamten abziehen, die Elsner im Spital abgeschirmt hatten.
Zwei Gutachten ausschlaggebend für Haftunfähigkeit
Ausschlaggebend für den Gerichtsbeschluss, den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner auf freien Fuß zu setzen, waren ein Ergänzungsgutachten des kardiologischen Sachverständigen Joachim Borkenstein und eine neurologische Expertise des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Heinrich Pfolz.
Borkenstein hatte bereits vor wenigen Wochen ein Gutachten vorgelegt, in dem er Elsner eine koronare Herzerkrankung, einen arteriellen Hypertonus, eine supraventrikuläre Extrasystolie, einen Überwässerungszustand bei gesteigerter Flüssigkeitszufuhr und eine eingeschränkte Herzleistung bescheinigte. Zudem stellte er Adipositas, ein Lungenemphysem mit chronisch obstruktiver Ventilationsstörung sowie eine Einschränkung der Nierenfunktion fest.
Ergänzungsgutachten legte nach
In einem vom Straflandesgericht angeforderten Ergänzungsgutachten legte Borkenstein nun nach: Eine akute und angemessene Betreuung und Therapie des herzkranken 76-Jährigen sei in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo der Ex-BAWAG-Chef die letzten viereinhalb Jahre verbracht hatte, nicht mehr möglich.
Der Gutachter Pfolz wiederum kam zum Schluss, dass auch aus neurologischer Sicht bei Elsner derzeit Strafvollzugsuntauglichkeit vorliegt. Bei entsprechender Behandlung könne in acht bis zehn Monaten mit einer Besserung gerechnet werden.
Haftunfähigkeit ist “Momentaufnahme”
Die gerichtlich festgestellte Haftunfähigkeit gilt nicht unbefristet, sondern ist eine “Momentaufnahme”. Sollte sich Helmut Elsners Befinden nachhaltig verbessern, müsste er eventuell “nachsitzen”. Der Ex-BAWAG-Chef hat unter Einrechnung der U-Haft bisher knapp die Hälfte der über ihn verhängten zehnjährigen Freiheitsstrafe verbüßt.
In einem vom Straflandesgericht angeforderten Ergänzungsgutachten legte Borkenstein nun nach: Eine akute und angemessene Betreuung und Therapie des herzkranken 76-Jährigen sei in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo der Ex-BAWAG-Chef die letzten viereinhalb Jahre verbracht hatte, nicht mehr möglich.
Der Gutachter Pfolz wiederum kam zum Schluss, dass auch aus neurologischer Sicht bei Elsner derzeit Strafvollzugsuntauglichkeit vorliegt. Bei entsprechender Behandlung könne in acht bis zehn Monaten mit einer Besserung gerechnet werden.
Haftunfähigkeit ist “Momentaufnahme”
Die gerichtlich festgestellte Haftunfähigkeit gilt nicht unbefristet, sondern ist eine “Momentaufnahme”. Sollte sich Helmut Elsners Befinden nachhaltig verbessern, müsste er eventuell “nachsitzen”. Der Ex-BAWAG-Chef hat unter Einrechnung der U-Haft bisher knapp die Hälfte der über ihn verhängten zehnjährigen Freiheitsstrafe verbüßt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.