Nach US-Vorbild ziehen die nächsten Tage und Nächte Jugendliche von Haus zu Haus und stellen die Bewohner vor die Wahl: Süßes oder Saures, also einer süßen Spende oder einem sauren Streich. Dennoch, manche Streiche könnten auf die Jugendlichen zurückfallen. Denn auch an Halloween sind beschmierte Hauswände, beschädigte Briefkästen und Mülltonnen und Diebstähle Straftaten, die angezeigt werden.
Verstärkte Kontrollen
Die Polizei wird daher verstärkt unterwegs sein, auch Verkehrskontrollen rund um Halloweenparties will Polizeisprecher Horst Spitzhofer nicht ausschließen. Unter 14 Jahren sind Jugendliche und Kinder zwar nicht strafmündig, zivilrechtliche Forderungen und Wiedergutmachungen können eingeklagt werden. Hinzu kommt ein entsprechender Bericht an die Jugendwohlfahrt.
Klärendes Gespräch zwischen Eltern und Kinder
Die Polizei bittet daher die Eltern, ihre Kinder im Vorfeld entsprechend aufzuklären. Auch sei es sinnvoll, mit den Kindern gemeinsam eine Strecke, Zeitrahmen und eventuell eine Begleitung abzusprechen. Immerhin eine Sache ist nun jedoch legal: Das Innenministerium entschied dass es sich bei Halloween um eine Brauchtumsveranstaltung handelt und daher nicht vom Verhüllungsverbot betroffen ist. Verkleiden ist also erlaubt.
Strafbar ist:
- Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.
- Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.
- Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.
- Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.
- Das Zerstören von Blumenbeeten.
- Das Auskippen von Mülltonnen.
- Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.
- Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.
- Lärmbelästigungen.
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