Bundesliga nimmt zur Causa FC Lustenau Stellung

Wirtschaftliche Kontrollen der Klubs seitens des Lizenzgebers
Zunächst sei betont, dass die Österreichische Fußball-Bundesliga die wirtschaftliche Entwicklung der Klubs laufend beobachtet und gewissenhaft kontrolliert. Dies folgt auf Basis von Berichten wie dem geprüften Jahresabschluss, dem geprüften Zwischenabschluss des laufenden Jahres oder dem geprüften Budget samt Liquiditätsplan für das nächste (zu lizensierende) Spieljahr.
Gegebenenfalls wird die wirtschaftliche Entwicklung des Klubs „genauer“ beobachtet, dies erfolgt auf Basis erteilter Auflagen. Im Fall des FC Lustenau wurde für die Saison 2012/13 die Lizenz unter folgenden finanziellen Auflagen erteilt:
– Monatliche Liquiditätsberichterstattung samt Aktualisierung des Liquiditätsplanes des laufenden Jahres
– Erstellung eines Reorganisationsplanes samt quartalsmäßiger Berichterstattung des Reorganisationsprüfers (gemäß Unternehmensreorganisationsgesetzt)
Über die Erfüllung der Auflagen bezieht der Lizenzgeber keine Stellung, da sich die Österreichische Fußball-Bundesliga hier strikt und verantwortungsvoll an die Vertraulichkeitserklärung, welche zwischen allen 20 Klubs und dem Lizenzgeber vereinbart wurde, hält.
Risiken trotz Lizensierung
Prinzipiell kann niemand (weder Klub, noch Prüfer, noch Lizenzgeber) eine Fortbestandsgarantie (ab-) geben. Vom Plan (negativ) abweichende wirtschaftliche Entwicklungen können (trotz Lizenzerteilung bzw. laufender Kontrolle) eintreffen. Die Kontrollmechanismen des Lizenzgebers sollen das wirtschaftliche Handeln der Klubs einerseits unterstützen, aber auch möglichst frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen. Die Klubs sind jedoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. „Die wirtschaftliche Basis wird ausschließlich von den Klubs und deren Management gelegt und von deren Wirtschaftsprüfern geprüft. Somit ersetzt das Lizensierungsverfahren keinesfalls die wirtschaftliche Verantwortung der jeweiligen Klubführung. Der Grundsatz „nicht mehr ausgeben als einnehmen“ bleibt immer aufrecht“, so Bundesliga Vors tand Georg Pangl.
Betonung des wesentlichen Ziels der Lizensierung
Primäres Ziel der Österreichischen Fußball-Bundesliga ist die sogenannte „Wettbewerbskontinuität“ , das heißt die Meisterschaft mit jener Anzahl der Klubs zu beenden, mit der diese begonnen worden ist. Hier geht es vor allem darum, den Stakeholdern (Fans, TV-Partner, Sponsoren,etc.) in geplanter Weise das Produkt „Österreichische Fußball-Bundesliga“ anzubieten. “Dies ist uns in den letzten 10 Saisonen gelungen, mehr als 3.600 Spiele konnten planmäßig durchgeführt werden“, so Georg Pangl. Um dieses Ziel zu gewährleisten konnte jedoch in Vergangenheit nicht jedem Antragssteller eine Lizenz erteilt werden.
Richtigstellung Thema „Verkauf der Lizenz des FC Lustenau“
Nachdem in den letzten Tagen auch immer wieder über einen möglichen Verkauf der Lizenz des FC Lustenau berichtet wurde, nimmt die Österreichische Fußball-Bundesliga folgendermaßen dazu Stellung: „Fakt ist, dass eine Lizenz bestimmungsgemäß nicht verkauft bzw. übertragen werden kann – rechtlich gesehen können jedoch Namen, Vereinssitz und Führungsorgane geändert werden.“, so Georg Pangl.
„Abschließend möchte ich betonen, dass die Österreichische Fußball-Bundesliga im Sinne der Kontrollfunktion ihren Anteil zur Aufklärung von Unklarheiten bzw. medialen Gerüchten gewissenhaft leistet. Sofern Bestimmungsverstöße evident sind, werden Maßnahmen getroffen und Sanktionen gesetzt. Wie schon in der Vergangenheit, leistet die Bundesliga ihren Anteil zur Aufklärung von Unklarheiten durch ihre Unterstützung und Kooperation mit ermittelnden Behörden “, so Pangl.
Termine zum Lizensierungsverfahren 2013/2014
Freitag, 15. März 2013
Einreichfrist der Lizenzunterlagen für alle Klubs
März / April 2013
Überprüfung der Unterlagen durch Senat 5
Bis Dienstag, 30. April
Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz)
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