Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, bei der das Arbeitsinspektorat eine Strafanzeige gegen die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) eingebracht hat, verdonnerte deren Geschäftsführer Dr. Gerald Fleisch zu einer Geldstrafe von rund 24.000 Euro. Fleisch legte allerdings Berufung ein, wie er auf VN-Nachfrage bestätigte. Nun liegt die Sache beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS).
Schwerwiegender Sachverhalt
Zur Vorgeschichte: Im März war nach umfangreichen Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat Bregenz bekanntgeworden, dass die Ärzte im LKH Bregenz nicht nur viel, sondern viel zu viel Wochenarbeitsstunden zusammenbringen. Vornehmlich Turnusärzte leisteten oft mehr als die vorgegebenen 72 Wochenstunden ab. Dem Arbeitgeber wurde zudem vorgeworfen, der mehrfach getätigten Aufforderung zur Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes nie nachgekommen zu sein. Basierend auf diesen Sachverhalten erfolgte schließlich die Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch.
In erster Instanz ging das Verwaltungsstrafverfahren zu Ungunsten von Gerald Fleisch aus. Als Geschäftsführer der KHBG haftet er in solchen Fällen persönlich. Grund ist eine vor zwei Jahren durchgeführte Gesetzesänderung, wonach die Manager von ausgegliederten Bereichen für angezeigte Missstände zur Verantwortung gezogen werden können. Er wolle sich keineswegs vor der Verantwortung drücken. Im BH-Bescheid sind ihm jedoch „zu viele Fragen offen”. Deshalb habe er berufen. Mehr könne und dürfe er dazu aufgrund des laufenden Verfahrens vorläufig nicht sagen. (VN, Marlies Mohr)
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