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Gekündigter erleichtert sich in Autotank des Chefs

Der Motor des Autos des Arbeitgebers war wegen des entstandenen Gemischs im Dieseltank nicht funktionsfähig.
Der Motor des Autos des Arbeitgebers war wegen des entstandenen Gemischs im Dieseltank nicht funktionsfähig. ©Symbolbild/Bilderbox
Der angeklagte Tischler wurde für seine Straftat wegen Sachbeschädigung auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen.

Nach Ansicht der Gerichte hat sich ein Vorarlberger in den Dieseltank des Autos seines Arbeitgebers erleichtert. Dafür wurde er nun rechtskräftig wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen.

Das Landesgericht Feldkirch hat am vergangenen Mittwoch in der Berufungsverhandlung den Schuldspruch bestätigt. Schon am Bezirksgericht war der Angeklagte zuvor in erster Instanz verurteilt worden. Die Strafe steht noch nicht fest.

Der Angeklagte bestritt, in den Autotank uriniert zu haben. Aber die Gerichte glaubten ihm nicht. Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele nannte bei der Berufungsverhandlung als Tatmotiv den Umstand, dass der Angeklagte die Kündigung erhalten habe. Dafür habe er sich an seinem Arbeitgeber gerächt.

Der Motor des Autos des Arbeitgebers war wegen des entstandenen Gemischs im Dieseltank nicht funktionsfähig. Der Tank des Fahrzeugs musste daraufhin ausgepumpt werden. Damit war das Tatbild der Sachbeschädigung erfüllt. Für das Vergehen sieht das Strafgesetzbuch bis zu sechs Monate Gefängnis vor.

Der Angeklagte ist zur Berufungsverhandlung am Landesgericht nicht erschienen. Es wurde in seiner Abwesenheit verhandelt. Vertreten wurde er durch seinen Rechtsanwalt. Verteidiger Harald Hick meinte, was der Angeklagte zum Belastungszeugen gesagt habe, könne nicht als Geständnis fürs Urinieren in den Autotank gewertet werden: „Glaub doch, was du willst!“

Der aus den Richtern Norbert Melter, Karl Mayer und Wilfried Marte bestehende Richtersenat entkräftete aus seiner Perspektive ein weiteres Argument der Verteidigung physikalisch mit dem unterschiedlichen spezifischen Gewicht von Wasser und Diesel.

Der Verteidiger hatte gesagt, aus dem Pkw-Tank sei mehr Wasser als Diesel herausgepumpt worden. Aber so viel Harn könne der Angeklagte doch gar nicht abgegeben haben. Das sei „eine biologische Unmöglichkeit“. Zur Urin-Straftat erfolgte aber eine rechtskräftige Verurteilung.

Flex entfacht Brand

Den Schuldspruch des Bezirksgerichts zur fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst hat das Landesgericht im Strafverfahren hingegen aufgehoben. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richter Melter hat dazu eine neue Verhandlung am Bezirksgericht angeordnet. Beim Flexen war ein Brand entstanden.

Das Bezirksgericht hatte im ersten Rechtsgang für die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst und die Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 500 Euro verhängt: 100 Tagessätze zu je fünf Euro. Das erstgerichtliche Urteil hat der Angeklagte teilweise mit Erfolg bekämpft. Die mögliche Höchststrafe für das Vergehen beträgt ein Jahr Haft. Der Tischler hatte mit einer Flex (Winkelschleifer) Metallarbeiten durchgeführt. Durch den Funkenflug entzündeten sich dabei mit Öl getränkte Holzspäne. Dadurch entstand ein Brand. Drei Handwerker versuchten, die Flammen zu löschen. Der Feuerlöscher habe aber nicht funktioniert, sagte Verteidiger Hick.

Die Handwerker seien aber offenbar der Meinung gewesen, dass der Brand mit einem Feuerlöscher einzudämmen gewesen wäre, argumentierte Hick in der Berufungsverhandlung. Deswegen könne nicht vom fahrlässigen Herbeiführen einer Feuersbrunst gesprochen werden. Zudem habe das Bezirksgericht die Frage unbeantwortet lassen, wie viele Personen durch das Feuer überhaupt gefährdet gewesen wären.

Fast wie Anzünden

Mit einer Feuersbrunst meinen Juristen ein nicht mehr leicht beherrschbares größeres Feuer. „Die Feststellungen des Erstgerichts reichen nicht für das Tatbild“, sagte Richter Melter als Vorsitzender des Berufungssenats. Das Bezirksgericht hat also aus Sicht des Landesgerichts nicht überzeugend begründet, warum seiner Meinung nach eine Feuersbrunst vorlag.

Staatsanwalt Siegele wertete die Sorglosigkeit des Angeklagten beim Flexen direkt neben Holzspänen so: „Das ist fast wie Anzünden.“

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