Drei Beispiele führt die Ländle-FPÖ für ihre Vorwürfe an. Sollten diese im Großen und Ganzen zutreffen, bestünde zumindest Erklärungsbedarf.
Auftrag für Gemeinderat?
Bei der Auftragsvergabe für die Volksschule Schwarzenberg war der Bestbieter laut Aussendung der FPÖ etwa 100.000 Euro billiger als der Zweitgereihte. Auch nachdem der Bestbieter sein Angebot um 30.000 Euro korrigieren musste, hätte sich immer noch ein Kostenvorteil von 70.000 Euro für die Gemeinde ergeben. Dennoch entschied sich die Gemeinde laut FPÖ für den Zweitbieter.
Pikant: Wie FP-Clubchef Dieter Egger anführt, sei der Zweitbieter auch Gemeinderat. “Zudem war durch diese Auftragsvergabe derselbe Firmeninhaber und Gemeinderat von Schwarzenberg Planer, Bauunternehmer und Bauaufsicht beim Bau der Volksschule von Schwarzenberg.” Dieser Gemeinderat sei auch Besitzer und Betreiber des Heizwerkes. Relevant deswegen, da in den ausgeschriebenen Betonarbeiten der Volksschule ein beachtliches Volumen der Um- und Ausbau des Heizraumes und des Hackschnitzelraumes gewesen sei.
Egger: Ungereimtheiten um Heizwerk
Auch um das Heizwerk Schwarzenberg habe es Ungereimtheiten gegeben. So sei etwa der Mietzins für die Heizräume in der gleichen Höhe berechnet worden, wie für die Volksschule mit 66 Jahren. “Das ist vollkommen realitätsfremd und unüblich. Für einen privatwirtschaftlichen Betrieb müsste eine fremdübliche und betriebswirtschaftliche Abschreibung (entweder 20 Jahre Laufzeit für Heizwerk oder 33 Jahre für Gebäude) der Berechnung zugrunde gelegt werden”, wie die FPÖ anführt. Zudem seien 12.000 Liter Heizöl aus dem alten Heizöltank schlicht verschwunden.
FPÖ: Baubeginn vor Bauverhandlung
Des weiteren wäre die Erweiterung eines Lagergebäudes für Hackschnitzel bereits einen Monat vor Bauverhandlung in Angriff genommen worden. Die beauftragte Firma sei ebenso im Besitz eines Gemeinderates gewesen. “Hier stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Schwarzenberg bzw. die BH Bregenz die Arbeiten eingestellt haben und welche Strafen verhängt wurden. Ein Gemeinderat sollte die einschlägigen Baugesetze eigentliche kennen und sie sollten auch für ihn gelten”, so die FPÖ.
Die FPÖ hat nun eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
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