Jahrelang waren die beiden ein Paar, dann gab es mehr Leid als Freud. Die zwei Verheirateten hatten sich offenbar nicht mehr viel zu sagen und immer öfter hing der Haussegen schief. Dazu kamen gesundheitliche Probleme des Unterländers, schlussendlich reichte er die Scheidungsklage ein. Er warf ihr Eigensinn und Vernachlässigung vor, sie ihm unter anderem Eifersucht und Lieblosigkeit. Im Internet fand die Frau Trost und einen Freund, mit dem sie ein Verhältnis begann. Im Scheidungsverfahren spielte der Zeitpunkt, wann die Frau den „Neuen“ hatte, eine große Rolle.
Mann hat Ehewillen verloren
Das Erstgericht teilte das Verschulden eins zu eins: Die Frau habe die zerrüttete Ehe noch tiefer zerrüttet – so der Vorwurf an die Frau. Die zweite Instanz gab jedoch Beklagtenvertreterin Anita Einsle Recht. „Die Scheidungsklage war meiner Mandantin bereits zugestellt worden, der Mann hatte somit den Ehewillen vollends verloren“, erklärt sie die Hintergründe. Der Mann bestritt sein Verschulden nicht und blieb als Verlierer zurück. „Wichtig ist die Frage des Verschuldens für die Frage des Ehegattenunterhalts“, erklärt Einsle abschließend.
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