Im Gebäude des Landesgerichts Feldkirch sollten Deutschkurse für Flüchtlinge stattfinden. Ein dafür zuständiger Staatsanwalt erkundigte sich laut ORF-Bericht beim stellvertretenden Amtsdirektor des Gerichts telefonisch, ob die Flüchtlinge beaufsichtigt werden. Während des Gesprächs sagte der Staatsanwalt dann, “dass er die Flüchtlinge im Auge behalten werde, da man ja nicht wissen könne, ob sie geimpft und entlaust seien”.
Der Staatsanwalt habe somit für möglich gehalten und sich damit abgefunden, „durch seine Äußerung Flüchtlinge pauschal als unsauber, unhygienisch und mit ansteckenden Krankheiten behaftet zu bezeichnen“, so das Gericht in seiner rechtlichen Beurteilung.
Schuldspruch wurde aufgehoben
Das Oberlandesgericht Linz sprach den Staatsanwalt in erster Instanz schuldig. Der Staatsanwalt bekämpfte das Urteil. Der OGH hob laut ORF-Bericht die Entscheidung auf. Das Gespräch habe zwischen zwei Personen ohne Öffentlichkeit stattgefunden, so die Begründung.
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