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Fall Estibaliz C.: Eine Chronologie der wichtigsten Eckdaten des Kriminalfalles

Der Kellerleichen-Fall - eine Chronologie
Der Kellerleichen-Fall - eine Chronologie ©APA
Kommende Woche startet am Wiener Landesgericht der Prozess des Jahres: Estibaliz C. ist angeklagt, in den Jahren 2008 und 2010 ihren Mann bzw.ihren Lebensgefährten aus nächster Nähe mit einer Pistole erschossen, die Leichen zerstückelt, einbetoniert und in einem Kellerabteil unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling versteckt zu haben.
Bilder vom Tatort
Keller des Grauens
Bilder der Verdächtigen
Leichen in Wien gefunden
So starben die Opfer
Eissalonbesitzerin gestand
Estibaliz C. spricht
Mordverdächtige bringt Kind zur Welt
Anklage wird erhoben
Gutachten erstellt
"Sie ist gefährlich"
Angeklagte wünscht sich Hilfe

Am kommenden Montag, den 19. November beginnt im Wiener Landesgericht der Prozess um die heute 34-jährige Spanierin Estibaliz C.. Sie ist angeklagt, in den Jahren 2008 und 2010 ihren Mann bzw.ihren Lebensgefährten aus nächster Nähe mit einer Pistole erschossen, die Leichen zerstückelt, einbetoniert und in einem Kellerabteil unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling versteckt zu haben.

Der Fall flog im Juni des Vorjahres auf, die Angeklagte wurde nach ihrer Flucht in Italien verhaftet. Nachfolgend eine Chronologie der wichtigsten Eckdaten des spektakulären Kriminalfalles.

Estibaliz C. soll zwei Männer ermordet haben

Estibaliz C. tötet laut Anklage am 27. April 2008  in ihrer Wohnung ihren geschiedenen Mann Holger H., während ihr dieser sitzend den Rücken zukehrt. Demnach feuert sie aus einer Pistole der Marke Beretta, Kaliber 22, aus nächster Nähe zweimal auf seinen Hinterkopf und einmal in seine Schläfe. Sie versucht laut Staatsanwaltschaft zunächst, die Leiche in ihrer Wohnung zu verbrennen, bricht dies wegen der starken Rauchentwicklung ab und kauft in den nächsten Tagen eine Kettensäge, zerteilt den Toten und friert ihn zunächst ein.

Im Herbst 2008 betoniert sie die Leichenteile in einer Wanne ein und lagert diese in einem Kellerabteil unter ihrem Eissalon “Schleckeria” in der Oswaldgasse ein. Das Motiv dürfte darin gelegen sein, dass Holger H. nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wollte.

Nach einem gemeinsamen Abend kommen Estibaliz C. und ihr Lebensgefährte Manfred H. in der Nacht von 21. auf den 22. November 2010 nach Hause. Laut Anklage wartet die Beschuldigte, bis ihr Freund schläft, kleidet nach den Erfahrungen des ersten Mordes die Wände und den Boden mit einer Plastikfolie aus und tötet den Mann mit vier Schüssen aus kurzer Distanz in seinen Hinterkopf. Mit einer zuvor besorgten Kettensäge zerteilt sie die Leiche und betoniert sie ebenfalls in Wannen im Keller unter dem Eissalon ein. Für Manfred H. soll seine wiederholte Untreue das Todesurteil gewesen sein.

Wegen wiederholter Nachfragen seiner Verwandten meldet die Angeklagte Manfred H. am 26. November 2010 als abgängig.

Leichen werden in Keller in Wien gefunden

In seinem Geschäftslokal, das sich ebenfalls im Haus des Eissalons “Schleckeria” befindet, baut ein Mieter am 6. Juni 2011 um und muss im Keller neue Installationen vornehmen. Dazu bricht er das mit einem Vorhängeschloss gesicherte Kellerabteil mit der Nummer 6, das laut mehreren Hausbewohnern niemandem zugeordnet werden kann, auf und entdeckt eine Faustfeuerwaffe sowie die mit Beton gefüllten Mörtelwannen. Er verständigt die Polizei. Diese fördert in mehreren mit Beton gefüllten Maurertrögen, Blumentöpfen und drei Kühltruhen die Leichenteile, die von einer Sachverständigen als Holger H. und Manfred H. identifiziert werden.

Die Angeklagte hört am 7. Juni 2011 in ihrem Eissalon zufällig, wie der Entdecker der Leichen gegenüber einer ihrer Mitarbeiterinnen davon spricht, er hätte den “Manfred” gefunden. Sie flüchtet, lässt sich von einem Freund ihren Reisepass aus der Wohnung holen und ein Wertkartenhandy besorgen, hebt von ihrem Sparbuch 10.000 Euro ab und leert ihr Bankschließfach. Sie fährt mit einem Taxi zum Flughafen, bucht ein Ticket nach Paris, flüchtet aber wegen des späten Flugtermins aus Angst, festgenommen zu werden, wieder vom Airport nach Wien und steigt am Busbahnhof in ein weiteres Taxi. Die Ermittler haben tatsächlich am Gate schon auf sie gewartet. Der Lenker bringt sie nach Udine, wo er unter seinem Namen ein Hotelzimmer für sie mietet.

Estibaliz C. wird in Udine verhaftet

Estibaliz C. verlässt das Hotel am 8. Juni 2011 und kommt wieder den Ermittlern zuvor. Diese haben bereits mit dem Taxilenker gesprochen und die italienischen Kollegen ersucht, sie in dem Hotel festzunehmen. Am Bahnhof von Udine lernt sie einen Straßenkünstler kennen und bringt ihn dazu, sie bei ihm aufzunehmen. Ihm fällt ihr Interesse an dem Kellerleichen-Fall im Internet auf, außerdem äußert sie Selbstmordgedanken. Er verständigt schließlich die Polizei.

Am 9. Juni 2011 identifiziert die Polizei einen der Toten als den Lebensgefährten von Estibaliz C.. Italienische Polizisten verhaften die Beschuldigte am 10. Juni 2011 in Udine. Sie wird in ein Krankenhaus eingeliefert, weil sie im zweiten Monat schwanger ist. Der Vater ist ihr neuer Lebensgefährte. Die Verdächtige wird von den italienischen Behörden am 24. Juni 2011 an die österreichische Justiz ausgeliefert. In Udine hat sie zuvor den italienischen Behörden die Taten im Prinzip gestanden, bei den Einvernahmen in Wien zeigt sie sich zunächst relativ verschwiegen.

Kellerleichen-Prozess beginnt in Wien

Estibaliz C. wird am 11. Jänner 2012 in einem Wiener Krankenhaus Mutter eines gesunden Buben. Unmittelbar nach der Geburt wird das Baby seinem Vater übergeben. Letztlich wird das Kind nach Barcelona zu den Eltern der Angeklagten gebracht. Die Angeklagte heiratet am 29. März 2012 den Kindesvater.

Am  4. Juli 2012 folgen Details des psychiatrischen Gutachtens zu der Angeklagten. Darin beschreibt die Gutachterin die Frau als “Prinzessin”, die “sich erhofft, von einem Mann ‘gerettet’ zu werden”. Sie habe sich ihren jeweiligen Partnern völlig untergeordnet, sei dabei aber nicht glücklich geworden. Da Estibaliz C. nicht imstande sei, von ihr nicht mehr erwünschte Beziehungen zu beenden, “bleiben im Wesentlichen nur mehr deviante Auswege”, hält die Gerichtspsychiaterin fest. Selbstmord komme für Estibaliz C. nicht infrage, weshalb der Ausweg in der “Elimination desjenigen Hindernisses” bestünde, “das einer neuen und erhoffterweise vorteilhafteren Beziehung im Weg steht”.

Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt  am 5. September 2012Anklage gegen Estibaliz C. wegen Mordes an Holger H. und Manfred H. und beantragt die Einweisung der Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Prozess beginnt am 19. November. Bereits vier Tage später wird im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts das Urteil folgen.

(Red./APA)

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